Ausgabe Nr.2 / 2001

Die Entdemokratisierung der Betriebe

Die Reform der Betriebsverfassung soll die Demokratie in den Betrieben und die Mitwirkung der Arbeitnehmer stärken – sagt die SPD. Betriebsratsfreie Zonen sollen durch eine Vereinfachung des Wahlverfahrens gefüllt werden; Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur sollen ebenso ihren Niederschlag finden wie eine Ausweitung der Mitbestimmung – ein anspruchsvolles Programm.

Über viele Details kann man trefflich streiten; und tatsächlich läuft seit einigen Wochen eine intensive Diskussion über viele Aspekte des Gesetzesvorhabens. Ein Thema aber ist merkwürdigerweise nicht zu finden, nämlich die Frage, ob dieses Gesetz tatsächlich der Demokratie in den Betrieben dient und die Mitsprachemöglichkeiten der Mitarbeiter verbessert.

Die Bedeutung einer kleinen Änderung ist den Parteistrategen in Union und FDP lange Zeit ebenso entgangen wie den sachkundigen Kommentatoren der Medien: Bei den Folgewahlen (Ausschüsse / Freistellungen) im Betriebsrat wird die Verhältniswahl abgeschafft und durch die Mehrheitswahl ersetzt. Es wundert schon, dass die SPD – eine Partei mit großer demokratischer Tradition – eine solche Rechtsänderung veranlasst. Und noch erstaunlicher ist es, dass eine basis-demokratische Partei wie die Grünen dies durchgehen ließ und damit ihre geistige Heimat verrät.

Was bedeutet diese unscheinbare Änderung in der Praxis: An einer Betriebsratswahl haben sich verschiedene Listen beteiligt. 45 % (oder ein anderer Prozentsatz) liegen bei einer oder mehreren Listen, eine andere Liste hat eine Mehrheit von 55 % erreicht. Bisher konnten die Minderheitslisten im Verhältnis ihres Stimmenanteils an der Meinungsbildung und der Arbeit des Betriebsrats in den Ausschüssen mitwirken und die Interessen ihrer Wähler einbringen. Das soll künftig anders sein.

50,1 % können nach dem neuen Mehrheitswahlrecht alle Ausschusssitze für sich beanspruchen und damit alle Minderheiten von der Mitwirkung weitgehend ausschließen. Auch im Betriebsrats wird die Hauptarbeit ebenso in den Ausschüssen geleistet, wie das im Bundestag, den Landes- oder Kommunalparlamenten geschieht. Würde dieses Demokratiemodell in unsere politische Arbeit eingeführt, wäre das die Abschaffung unserer parlamentarischen repräsentativen Demokratie – es wäre die Kastration jeglicher Opposition. Dieser Teil der Reform dient nicht der Mitwirkung der Arbeitnehmer, sondern ihrer Entmachtung!

Die Opposition besteht nicht nur aus konkurrierenden, z.B.  christlichen Gewerkschaften. Dazu gehören auch die vielen unabhängigen Betriebsräte. Und es gehören Arbeitnehmergruppen dazu, die sich durch den amtierenden Betriebsrat nicht ausreichend vertreten fühlen und deshalb nach guter demokratischer Übung eine eigene Liste einreichen – Frauen z.B. oder Ausländer. Da eine Opposition aus dem Stand heraus üblicherweise keine Mehrheiten schaffen kann, werden bestehende Machtstrukturen zementiert. Das Lebenselixier einer Demokratie, die Durchlässigkeit der Strukturen und die Möglichkeit eines Machtwechsels wird durch dieses Mehrheitswahlrecht faktisch abgeschafft. Und mit ihm das gesellschaftliche Engagement der Arbeitnehmer und demokratische Tugenden wie konstruktive Kritik und Zivilcourage. Denn wer wird sich künftig für seine Überzeugung engagieren, wenn es keine reale Möglichkeit der Mitwirkung und Mitbestimmung gibt? Wie mögen das die Abgeordneten der Grünen mit ihrem Gewissen und ihren Grundsätzen vereinbaren?

Dazu kommt, dass auch über die in anderem Zusammenhang heiß diskutierten Freistellungen nicht mehr nach Mehrheitsverhältnissen im Betriebsrat entschieden wird, sondern nach einfacher Mehrheit: 50,1% beanspruchen für sich 100% der Freistellungen. Auch das ist wenig demokratisch, weil die freigestellten Betriebsräte naturgemäß ihren Arbeitseinsatz auch zum Vorteil ihrer Liste nutzen, und der DGB-Gewerkschaft, der sie üblicherweise angehören. Das ist ein weiterer Nachteil für alle kritischen Gruppen – auf diesem Wege verhindert man Opposition. 

Damit haben wir des Pudels Kern erkannt: die Einführung des Mehrheitswahlrechts in die internen Wahlen eines Betriebsrats ist ein gewerkschaftliches Ermächtigungsgesetz. Die schwindende Akzeptanz der DGB-Gewerkschaften, die sich in den rückläufigen Mitgliederzahlen niederschlägt, wird durch formalen Machtzuwachs in den Betrieben ausgeglichen. Im vergangenen Jahr haben die DGB-Gewerkschaften 3,3 % ihrer Mitglieder verloren – da kommt die Reform der Betriebsverfassung gelegen, um diesen Schwund wenigstens durch mehr Einfluss auszugleichen. Nur: mit einer Stärkung der Demokratie hat das nichts zu tun – eher mit ihrer Abschaffung.

Noch ist die betriebliche Demokratie nicht verloren, denn nach Kabinettsbeschluss sollen auch im laufenden Verfahren noch Änderungen eingebracht werden können. Jetzt haben die Abgeordneten der Grünen die Chance, sich auf ihre Ideale zurück zu besinnen. Und auch den Abgeordneten der SPD würde ein Blick auf ihre demokratische Tradition den Blick dafür schärfen, was der Demokratie in den Betrieben dient.

Jörg Hebsacker
DHV-Verbandsvorsitzender