Ausgabe Nr.5 / 2001

Sozialstaat in Gefahr?

Im Jahr 1999 wurden insgesamt 1.307 Milliarden an Sozialleistungen gewährt. Enthalten sind nicht nur die gesamte gesetzliche Sozialversicherung, sondern auch die Beamtenversorgung, Betriebsrenten, Lohnfortzahlung, sozialpolitisch motivierte Steuervergünstigungen und natürlich auch die Sozialhilfe. Das sind sage und schreibe 15.900.-DM je Einwohner, eine gewaltige Summe, die dynamisch wächst und trotzdem nicht ausreicht: Die Rentenversicherung wird über die Ökosteuer bezuschusst, in der Krankenversicherung stehen enorme Beitragserhöhungen an, das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit steigt, wir haben den höchsten Krankenstand der letzten Jahre und... und ... und – kurz gesagt: unser Sozialsystem läuft aus dem Ruder.

Die aktuelle Diskussion um die Sozialhilfe ist ein Anlass, über unsere Form des Sozialstaats nachzudenken. In der Vergangenheit wurden kritische Stimmen mit dem Vorwurf sozialer Kälte oder des Sozialabbaus zum Schweigen gebracht, so z.B. der Vorsitzende der damaligen DAG, Roland Issen, der mehr Druck auf Arbeitslose ausüben

wollte. Dabei besteht dringender Anlaß zum Handeln: Diese 15.900.- DM je Einwohner sind mehr, als ihm der Staat als steuerfreies Existenzminimum zugesteht. Muss diese gewaltige Umverteilung tatsächlich sein?

Eine einfache Antwort kann es nicht geben: In der Rentenversicherung wird über die Ökosteuer der Rentenbeitrag stabilisiert, damit die Lohnnebenkosten nicht explodieren, denn diese wirken sich im globalen Wettbewerb verheerend aus. Das gilt in gleichem Maße auch für die Krankenversicherung: jeder medizinische Fortschritt, der von den Krankenkassen übernommen wird, schlägt voll auf die Lohnnebenkosten und damit die Wettbewerbsfähigkeit durch. In diesen beiden Bereichen wird man andere Maßnahmen ergreifen müssen als in der Arbeitslosenversicherung: der Bund bezuschusst die Bundesanstalt zwar mit knapp 8 Milliarden Mark. Die nicht versicherungstechnischen Ausgaben liegen jedoch weit über 30 Milliarden, die eigentlich nicht von den Beitrags-, sondern von den Steuerzahlern aufzubringen wären.

Unsere soziale Ordnung ist in eine gefährliche Schieflage geraten. Ihre Grundlagen Solidarität, Subsidiarität, Selbstverantwortung und Gerechtigkeit scheinen bei einem Großteil der Bürger, aber auch der Träger, Behörden und ihrer Mitarbeiter in Vergessenheit geraten zu sein. Die Ansprüche an den Sozialstaat wachsen schneller als dessen Leistungsfähigkeit. Ein gerütteltes Maß an Schuld fällt dabei auch der Politik zu, die jenseits aller Parteigrenzen immer geneigt war, den Bürgern neue soziale Wohltaten zu versprechen.

Ist jede Leistungsverringerung bereits ein Sozialabbau? Fallen die Arbeitnehmer durch den allmählichen Rentenabbau der Altersarmut anheim oder führt die Steigerung der Selbstbeteiligung im Gesundheitswesen dazu, daß man trotz Krankheit nicht mehr zum Arzt geht? Sind stärkere Missbrauchskontrollen in der Arbeitslosenversicherung oder bei der Sozialhilfe inhuman? Darf man auf die hohe Ausländerkriminalität in diesem Bereich hinweisen, oder ist das bereits ausländerfeindlich? Ist es denn gerecht, einer Asylbewerberin alle 2 Monate aus Gründen ihrer kulturellen Identität eine kunstvolle Frisur im Wert von DM 230.- zu zahlen, wobei die damit befasste Friseuse im Monat vielleicht DM 1.200.- netto verdient?

Alle Sozialsysteme stehen auf dem Prüfstand. Es muss möglich sein, darüber unvoreingenommen zumindest zu diskutieren und nicht von vornherein jede Kürzungsabsicht als Sozialabbau oder Gefahr für den Sozialstaat zu bezeichnen. Was unser Sozialstaat kostet, muss bezahlt werden, egal von wem. Zumeist sind das die Arbeitnehmer – deren Belastung zu stabilisieren oder gar zu verringern, ist auch ein soziales Anliegen. Das gilt auch für die jetzt ausgebrochene Diskussion um die Sozialhilfe, auch wenn sie mit „nur“ 50 Milliarden nicht im Mittelpunkt der Reformüberlegungen steht.

Unser Sozialstaat darf kein Selbstbedienungsladen sein. Er hat vielmehr die Aufgabe, seinen Bürgern ein Existenzminimum zu sichern. Über das Niveau darf man unterschiedlicher Meinung sein, z.B. dass der Abstand der Summe aller Sozialhilfeleistungen zu niedrigen Arbeitseinkommen zu gering ist. Denn mit etwas Schwarzarbeit lässt sich als Sozialhilfeempfänger besser leben denn als Niedrigverdiener. Wer zur Sozialhilfe etwas hinzu verdient, dem wird sie gekürzt. Das setzt die falschen Signale – warum arbeiten, wenn es auch anders geht.

Man muss das Kind nicht mit dem Bade ausschütten: wer in Not ist, sich selbst nicht unterhalten kann, muss auch weiterhin vom Staat unterstützt werden. Die Frage ist, ob der Staat an die Empfänger von Sozialhilfe auch Ansprüche stellen kann, vielleicht für gemeinnützige Arbeiten, oder als Pflicht zur Arbeitsaufnahme, zur Aus- oder Weiterbildung. Man könnte die Frage auch anders stellen: Haben die Bürger nicht zuerst die Pflicht, für sich und ihre Familien zu sorgen? Eigenverantwortung ist die Grundlage einer solidarischen Gesellschaftsordnung – auf Solidarität hat nur der einen Anspruch, der vorher seiner Eigenverantwortung gerecht geworden ist. Dieser innere Zusammenhang scheint im Laufe der Zeit in Vergessenheit geraten zu sein. Er muss die Grundlage aller Reformbestrebungen sein.

Jörg Hebsacker