Ausgabe Nr.5 / 2003

Zeitarbeit

Die Zeitarbeitsbranche ist ein dynamischer Wirtschaftsbereich, der im vergangenen Jahr im Rahmen der konjunkturellen Entwicklung natürlich auch Einbußen erlitt und bis heute große Probleme hat. Zeitarbeitsfirmen spüren die Konjunktur in besonderem Maße. Denn sie dienen für die entleihenden Betriebe häufig als Puffer für zusätzlichen Arbeitsbedarf, der mit der Stammbelegschaft nicht geleistet werden kann. Ist diese Mehrarbeit erledigt, ist auch der Einsatz der Zeitarbeiter beendet. Springt jedoch die Konjunktur wieder an, spürt es diese Branche als erste.

Bis vor kurzem wurde Zeitarbeit in der Öffentlichkeit als „Schmuddelbranche“ dargestellt, in der die Beschäftigten ausgebeutet würden und die nur billige Arbeitsplätze hätte. Jahrelang hatte sich der DGB geweigert, für diese Bran-che Tarifverträge abzuschließen, weil sie angeblich andere Dauerarbeitsplätze vernichten. Stattdessen wurde dieser Wirtschaftszweig durch den Gesetzgeber in hohem Maße reguliert. Erst die Einbeziehung der Zeit-arbeit in „Hartz 1“ durch die sogenannten Personal-Service-Agenturen (PSA) machte die Branche hoffägig.

Dabei war die „Schmuddel-Meinung“ keineswegs gerecht-fertigt. Natürlich gibt es kurzfristige Einsätze, ebenso wie Langzeitprojekte. Reinigungskräfte werden ebenso verliehen wie Laborkräfte, Monteure ebenso wie Sekretärinnen oder Projektentwickler für Finanzen oder medizinische Fachkräfte. Die Arbeitgeber sind dementsprechend stark differenziert und in vielen Fällen sehr spezialisiert. Viele Arbeitnehmer waren vor ihrer Anstellung in der Zeitarbeit arbeitslos, wobei es eine hohe Übernahmequote in Ar-beitsverhältnisse bei den Entleiherbetrieben gibt. Darin sah Hartz eine Chance.

Verbunden mit „Hartz 1“ war daher eine Änderung des Ar-beitnehmer-Überlassungsgesetzes, mit dem die Branche dereguliert werden sollte. Einerseits ist das erfolgt, andererseits wurden vom Gesetzgeber neue Schranken für eine erfolgreiche Arbeit aufgebaut, u.a. durch „equal pay“ und „equal treatment“. Das bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer genauso bezahlt und behandelt werden müssen wie die Arbeitnehmer des Entleihbetriebes. Das aber ist nicht marktgerecht - wieder einmal glaubte der Gesetzgeber, alles regeln zu müssen, was ansonsten der Wettbewerb entscheidet. Hartz hatte das erkannt: er nannte eine Spanne von etwa 20-30 %, die zwischen den Einkommen der Zeitarbeitnehmer und den entleihenden Betrieben erforderlich sei.

Das ist auch richtig, denn im Gegensatz zu anderen EU-Ländern müssen die Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens in Deutschland auch dann vertragsgemäß bezahlt werden, wenn derzeit kein Auftrag für sie vorhanden ist. Vor allem dafür muss eine auskömmliche Spanne vorhanden sein. Im übrigen handelt es sich um reguläre Arbeitsverhältnisse.

Zur Jahresmitte 2002 waren in Deutschland etwa 270.000 Menschen bei ca. 4.200 Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Diese Zahl hat sich in den zu-rückliegenden Monaten auf etwa 225.000 verringert - Folge  der schlechten Wirtschaftslage. Dazu kommt die Unsicherheit, wie sich die ab 1.1.2004 geltenden, wettbewerbswidrigen „e-qual“-Regelungen auswirken werden. Außerdem wird durch von den Arbeitsämtern initiierten PSA eine mit öffentlichen Geldern subventionierte Konkurrenz aufgebaut.

Der DHV ist wesentlicher Träger der Tarifgemeinschaft des CGB für die Zeitarbeit, die den ersten Flächentarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche abge-schlossen hat. Damit hat er einen wesentlichen Beitrag geleistet, um die Branche zu stabilisieren und ihre Arbeitsplätze zu erhalten.

Jörg Hebsacker
stellv. Vorsitzender der CGB-Tarifgemeinschaft