Ausgabe Nr. 2 / 2005
Sozialwahlen - Selbstverwalten heißt Mitgestalten

Bei den diesjährigen Sozialwahlen stimmen die Versicherten und Rentner mit dem Stimmzettel darüber ab, wie sich die Selbstverwaltungsorgane ihrer Sozialversicherungsträger zusammensetzen.
Die Vertreter unseres Verbandes und der christlichen Gewerkschaften in den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sind sich ihrer verantwortungsvollen Aufgabe stets bewusst: sie dienen der gesetzlichen Sozialversicherung und beherrschen sie nicht. Unsere Wahlbewerber von DHV und CGB bei der Sozialwahl 2005 garantieren, dass durch sie in der Selbstverwaltung die Versicherten und Rentner zu Wort kommen und nicht die Funktionäre. Für unsere Kandidaten stehen Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Klarheit bei der treuhänderischen Verwaltung der Beitragsgelder an oberster Stelle. Sie setzen sich mit Nachdruck für die Erhaltung der Selbstverwaltung und für die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der Sozialversicherungsträger ein. Die Kandidaten von DHV und CGB wissen, dass diese Verpflichtungen auch für die Zukunft gelten müssen. Trotz sich verändernder Rahmenbedingungen müssen die Beitragszahler von heute auch noch morgen ihre Leistungsansprüche verwirklichen können. Die Betroffenen dürfen ihre eigene Sache nicht aus den Händen geben. Die Selbstverwaltung hat mit ihren Forderungen und Erfahrungen in der Vergangenheit entscheidenden Einfluss auf den Gesetzgeber genommen. DHV und CGB waren von Anfang an dabei. Diese Position wollen wir verteidigen und darüber hinaus ausbauen. Der DHV-Hauptvorstand ruft deshalb alle unsere Mitglieder auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Stimme den Kandidatinnen und Kandidaten des DHV und CGB zu geben. Eine hohe Wahlbeteiligung fördert das ehrenamtliche Element in der Selbstverwaltung und setzt ein deutliches Zeichen gegen die Ausweitung der staatlichen Verwaltungsbürokratie. Der DHV-Hauptvorstand geht davon aus, dass unsere Mitglieder im Betrieb, in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis sowie in der Berufsschule (Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr sind wahlberechtigt) Aufklärungsarbeit leisten und die Versicherten und Rentner auf die Bedeutung dieser Sozialwahl hinweisen. Als Versicherte sind auch unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wahlberechtigt und können sich in die Gemeinschaft einbringen. Alle Versicherten sollten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen – Wahlrecht ist Wahlpflicht! DHV-Hauptvorstand Lesen Sie in der DAZ Nr. 2/2005: Zum Herunterladen der DAZ-Ausgabe 2 - 2005 klicken Sie hier.