Ausgabe Nr. 3 / 2006

Jetzt erst recht!

Nach mehrjähriger Verfahrensdauer hat das Bundesarbeitsgericht am 28. März 2006 entschieden, dass unsere Schwestergewerkschaft CGM eine tariffähige Gewerkschaft ist. Bravo! Auch der DHV verfügt über eine umfangreiche diesbezügliche Prozesserfahrung: Seit den 50-er-Jahren des letzten Jahrhunderts wurde von DGB-Gewerkschaften immer wieder erfolglos versucht, dem DHV die Tariffähigkeit abzusprechen.

Schon vor 15 Jahren hat der DHV dazu eine Dokumentation unter dem Titel „Die unendliche Geschichte“ geschaffen, die immer wieder aktualisiert werden musste. Nachdem die Konkurrenzgewerkschaft verdi an die Rechtskraftwirkung der früheren Gerichtsbeschlüsse gebunden ist, versucht sie derzeit, die Gewerkschaftsarbeit des DHV über ein Tarifzuständigkeitsverfahren zu bekämpfen. Auch die erfolgreiche CGB-Tarifgemeinschaft für Zeitarbeit musste ihre Tariffähigkeit vor dem Arbeitsgericht Berlin verteidigen – mit Erfolg. (siehe Beiträge auf der Seite11).

Es fällt schwer, in den vielfältigen Prozessen gegen die christlichen Gewerkschaften keine Strategie der DGB-Gewerkschaften zu sehen. Rechtsstreitigkeiten statt gewerkschaftlichem Wettbewerb, formaljuristische Winkelzüge statt Gewerkschaftskonkurrenz: der DGB und seine Gewerkschaften verstehen sich eben als die ausschließliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer – damit wird faktisch ein Monopolanspruch begründet.

Monopole gelten allgemein als verwerflich – sie schaffen gesellschaftspolitisch unerwünschte Abhängigkeiten und werden deshalb abgelehnt und bekämpft. Für die allgemeine Wirtschaft wurden dazu die Kartellbehörden geschaffen. Nicht so im Gewerkschaftsleben. Hier wurde der Monopolisierung von der Arbeitsgerichtsbarkeit durch die so genannte „Mächtigkeitsrechtssprechung“ kräftig Vorschub geleistet.

Aus seinem Selbstverständnis als Gegenmacht heraus will der DGB keine gewerkschaftliche Konkurrenz dulden. Vorrangig richtet sich gewerkschaftliche Macht natürlich gegen die Arbeitgeber und ihre Verbände sowie gegen den Staat und die unterschiedlichsten Institutionen. Sie richtet sich aber auch – und das wird im öffentlichen Bewusstsein zumeist vergessen – gegen einzelne Arbeitnehmer, und zwar immer dann, wenn sie sich dem Anspruch der Monopolgewerkschaft nicht  beugen, wenn er oder sie eine andere Interessenvertretung wünscht. Der Kampf des CGB um Gewerkschaftspluralismus findet seine Begründung auch im Schutz der Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer und damit im Grundgesetz.

Gibt es keine gewerkschaftliche Konkurrenz, bleibt oppositionellen Arbeitnehmern nur der Austritt aus ihrer Gewerkschaft. Mangels Alternative gehen sie der organisierten Vertretung der Arbeitnehmerinteressen verloren; ein Teil dieser Gewerkschaftsfrustierten findet sich bei den so genannten „Unabhängigen“ wieder und opponiert auf diese Weise gegen die frühere gewerkschaftliche Heimat. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist der Monopolanspruch auch eine der Ursachen für den Mitgliederschwund der DGB-Gewerkschaften.

Die BAG-Entscheidung trifft den Monopolisten DGB ins Mark: der CGB als Konkurrent ist jetzt legitimiert. Dass der Richterspruch von den DGB-Gewerkschaften zur Anerkennung der christlichen Gewerkschaften führen würde, war nicht zu erwarten. Er führt aber zu einer großen Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Und er bestärkt die christlichen Gewerkschafter in ihrem Durchhaltewillen gegen die DGB-Monopolisten.

Jetzt erst recht!

Jörg Hebsacker
DHV-Verbandsvorsitzender


Lesen Sie in der neuen DAZ Nr. 3/2006

Themenschwerpunkt: Rentenbesteuerung - eine neue komplizierte Materie

  • Tarifrunde Bankgewerbe: Wir fordern 4,5 %
  • Hartz IV: Keine Entlastung des Bundeshaushaltes und ein Milliardenloch auch 2006
  • Das Land kann sich nicht abschotten: Herausforderung Globalisierung
  • Politik und Meinung - 30 Jahre Indikationenregelung und der Wertewandel in Deutschland
  • Nein zur Weltfusion der Gewerkschaften
  • Aufgespießt: Der volkswirtschaftliche Durchbruch / Der Posse letzter Akt / Beschleunigung durch elektronischen Rechtsvekehr?
  • Das Grundgesetz hat endlich Vorrang - Die Verfahren gegen die christlichen Gewerkschaften
  • Gewalt an Schulen: Kein Problem der Schulform
  • Vorankündigung zum diesjährigen DHV-Verbandstag in Saarlouis
  • Aktionärvereinigung: Der DAX steigt und mit ihm die Anzahl der Aktionäre
  • Rückschau auf den Berufswettkampf 2006

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