Ausgabe Nr. 6 / 2007

Weniger Staat, mehr Verfassung

Die Bundesregierung hat mit ihrer Aufforderung, Mindestlohntarifverträge zu schließen, einen Wettlauf unter Tarifvertragsparteien angezettelt, der zu höchst fragwürdigen Verhaltensweisen führt. Das zeigt z.B. ein Antrag für das Textilreinigergewerbe, in dem der Tarifabschluss eines Arbeitgeberverbandes mit 15 Mitgliedsbetrieben mit der großen IG Metall einen Tarifvertrag der Berufsgewerkschaft DHV mit dem 1200 Betriebe vertretenden, also viel größeren Arbeitgeberverband außer Kraft setzen soll.

Die große Koalition befindet sich auf dünnem Eis: Artikel 9 der Verfassung verbietet dem Staat Eingriffe in das Wirtschaftsgeschehen. Und das zu Recht: Politik findet  immer nur für einen begrenzten Zeitraum statt, eine Legislaturperiode eben. Nach einigen Jahren kann sich der politische Willen der Mehrheit ändern, das ist völlig normal, für die verantwortliche Führung eines Betriebes jedoch tödlich. Auch den Missbrauch wirtschaftlicher Entscheidungen aus partei- oder tagespolitischen Gründen kann man nicht ausschließen. Den Verfassungsvätern sei Dank dafür, dass sie den wirtschaftlichen Gestaltungsspielraum des Staates eingeengt haben.

Der Weg der Bundesregierung zu Mindestlöhnen ist daher verschlungen. Zuerst muss ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Ist dies der Fall, wird er in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen. Das aber wurde ja eigentlich nicht geschaffen, um innerstaatliche Mindestlöhne zu schaffen, sondern um billige auswärtige Arbeitskräfte den deutschen Arbeitskosten an-zugleichen. Die Bundesregierung muss sich schon fragen lassen, inwieweit sie selbst bereit ist, unsere Verfassung zu respektieren. Dass sie es damit nicht immer so genau nimmt, zeigen die zunehmenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, wie z.B. jetzt bei der Pendlerpauschale.

Die Absicht der Bundesregierung zeitigt merkwürdige Ergebnisse: Die Post gründet aus ihren ausgegliederten Tochtergesellschaften einen „eigenen“ Arbeitgeberverband und beantragt für dessen Tarifvertrag die Allgemeinverbindlichkeit. Aus dem Streit zwischen den Arbeitgebern der Textilreinigerbranche gehen zwei Arbeitgeberverbände hervor. Jetzt beansprucht der kleinere Verband die Aufnahme seines Vertrages in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei den freien Bildungsträgern der beruflichen Bildung gehören zwei der größten zum DGB. Man gründet unter deren Führung einen Arbeitgeberverband, der ebenfalls seinen mit verdi abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrag für allgemeingültig erklären lassen will.

Wenn durch die Allgemeinverbindlichkeit geltende Tarifverträge unterdrückt werden, ist zweifellos die Tarifautonomie verletzt. Die Bundesregierung wäre gut beraten, dieses Grundelement der Verfassung zu respektieren. Soweit man von Staats wegen Mindestlöhne vorschreiben will, muss man sich auf tariffreie Räume beschränken.

Jörg Hebsacker


Lesen Sie in der neuen DAZ-Ausgabe Nr. 6:

  • Pendlerpauschale
  • Zeitarbeit: SPD-Pläne verletzen Tarifautonomie
  • Gesundheitsreform kein großer Wurf
  • Deutsche arbeiten immer länger für den Staat
  • Geldsegen bei der Arbeitsagentur
  • Die demographische Zeitbombe

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