Ausgabe Nr. 2 / 2009
Der Staat als Unternehmen?

Dem Bürger schwindelt ob der Milliardensummen, die unser Finanz- und Wirtschaftssystem kostet: Für die HSH Nordbank werden 13 Milliarden gebraucht und für die BayernLB 15 Milliarden; die WestLB prüft derzeit die Auslagerung von riskanten Wer-ten in Höhe von 80 (!) Milliarden. Diese katastrophale Misswirt-schaft ermutigt nicht gerade, das wirtschaftliche Geschehen stärker durch den Staat kontrollieren zu lassen. Denn der „Staat“ beweist nahezu täglich, dass er dazu in der Vergangenheit nicht fähig war. Warum sollte er es plötzlich in der Zukunft sein?
Herr Gysi von der LINKEN meint, es sei an der Zeit, wesentliche Teile des Wirtschaftsgeschehens zu verstaatlichen, als läge der Bankrott einer sozialistischen Wirtschaftsordnung noch keine zwei Jahrzehnte zurück. Gysi ist mit seinen Verstaatlichungstheorien beileibe nicht alleine: der SPD-Kanzlerkandidat spricht von „Mehr Staat wagen“! Was ist gut für Staat, Gesellschaft und Bürger?
Um es vorweg zu sagen: wahrscheinlich gibt es keinen Königsweg. Ordnungspolitische Vorstellungen, z.B. von einer Sozialen Marktwirtschaft, einer Marktwirtschaft, die dem Menschen dient, können derzeit den vom globalen Finanzsystem ausgehenden verheerenden Folgen nicht begegnen; die „Selbstheilungskräfte“ des Marktes sind nicht in der Lage, das selbst verursachte Desaster zu beseitigen.
Ist eine staatliche Beteiligung jedoch sinnvoll? Das Grundgesetz ermöglicht eine Enteignung, fordert als Grundlage das Gemeinwohl und ein Gesetz. Ob diese Enteignung unabdingbar notwendig ist, muss sorgfältig abgewogen werden. Das muss ohnehin bei jeder Hilfe des Staates für ein Unternehmen geschehen. Wie hoch wäre z.B. der gesamtgesellschaftliche Schaden, wenn die Unternehmensgruppe Schaeffler-Conti tatsächlich aus der Wirtschaft ausscheiden würde? Einige zigtausend Arbeitslose, die keine Steuern und Sozialabgaben mehr bezahlen, aus den Sozialeinrichtungen aber Leistungen beziehen, und das vielleicht nicht nur kurzfristig, sondern für lange Zeit. Da kommen die 6 Milliarden Kapitalhilfe, die Schaeffler jetzt erbittet, schnell zusammen. Was ist „billiger“ und was dient der Gesellschaft und dem Bürger?
In der Diskussion ist das Stichwort „Enteignung“. Dieser Begriff suggeriert, dass Eigentumsrechte verletzt werden. Dabei wird vergessen, dass sich Eigentum auch selbst vernichten kann, wenn seine Manager Fehler machen, wie z.B. die Familie Schaeffler oder die HRE-Manager, oder General-Motors (GM) in USA. Denn die „höchste Form der Enteignung“ ist die Insolvenz. Sind Schaeffler oder HRE nicht mehr zahlungsfähig, gehen sie in die Insolvenz, es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der ab sofort die Geschäfte führt – die Eigentümer haben zunächst nichts mehr zu sagen. Insolvenzverwalter führen die Unternehmen weiter, und häufig können sie oder Teile davon gerettet werden. Mutmaßlich reicht das derzeitige Insolvenzrecht für die Lösung der HRE-Probleme jedoch nicht aus. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung über eine Weiterentwicklung des Insolvenzrechts nachdenkt. Für die HRE käme das aber zu spät. Deshalb kann man aus ordnungspolitischer Sicht nach gesamtgesellschaftlicher Abwägung dem jetzt geplanten Gesetz zur Enteignung der HRE nur zustimmen: sie muss bis zum 30.6 eingeleitet und bis 31.10.2009 abgeschlossen sein. Dieses Gesetz kann also keine unmittelbaren Folgen für weitere Unternehmen haben.
Oder der Fall Opel: Wenn Opel Deutschland aus dem Weltkonzern GM ausgegliedert wird, dann kann das nur durch einen Kauf geschehen mit der Folge, staatlichen Eigentums an einem privaten Wirtschaftsunternehmen.
Für diesen Fall macht es durchaus Sinn, die aus dem Eigentum rührenden Gestaltungsrechte auszunutzen und damit auf die Geschäftspolitik einzuwirken.
Problem Nr. 1 sind die in den Vorständen und Aufsichtsräten handelnden Personen, denn der Staat verfügt über dieses Personal nicht – ein Blick auf die öffentlichen Banken und ihre Aufseher zeigt das ganz klar.
Problem Nr. 2: Der Staat muss sich nach Sanierung des Unternehmens schrittweise aus diesen Beteiligungen zurückziehen – ein normaler politischer Vorgang, schließlich wurden auch die Postunternehmen privatisiert. Geschieht das aber nicht, droht die Staatswirtschaft – Herr Gysi lässt grüßen.
Ungewöhnliche Situationen errdern ungewöhnliche Handlungsweisen. Den verantwortlichen Politikern wünsche ich dazu eine gute Hand!
Herr Gysi von der LINKEN meint, es sei an der Zeit, wesentliche Teile des Wirtschaftsgeschehens zu verstaatlichen, als läge der Bankrott einer sozialistischen Wirtschaftsordnung noch keine zwei Jahrzehnte zurück. Gysi ist mit seinen Verstaatlichungstheorien beileibe nicht alleine: der SPD-Kanzlerkandidat spricht von „Mehr Staat wagen“! Was ist gut für Staat, Gesellschaft und Bürger?
Um es vorweg zu sagen: wahrscheinlich gibt es keinen Königsweg. Ordnungspolitische Vorstellungen, z.B. von einer Sozialen Marktwirtschaft, einer Marktwirtschaft, die dem Menschen dient, können derzeit den vom globalen Finanzsystem ausgehenden verheerenden Folgen nicht begegnen; die „Selbstheilungskräfte“ des Marktes sind nicht in der Lage, das selbst verursachte Desaster zu beseitigen.
Ist eine staatliche Beteiligung jedoch sinnvoll? Das Grundgesetz ermöglicht eine Enteignung, fordert als Grundlage das Gemeinwohl und ein Gesetz. Ob diese Enteignung unabdingbar notwendig ist, muss sorgfältig abgewogen werden. Das muss ohnehin bei jeder Hilfe des Staates für ein Unternehmen geschehen. Wie hoch wäre z.B. der gesamtgesellschaftliche Schaden, wenn die Unternehmensgruppe Schaeffler-Conti tatsächlich aus der Wirtschaft ausscheiden würde? Einige zigtausend Arbeitslose, die keine Steuern und Sozialabgaben mehr bezahlen, aus den Sozialeinrichtungen aber Leistungen beziehen, und das vielleicht nicht nur kurzfristig, sondern für lange Zeit. Da kommen die 6 Milliarden Kapitalhilfe, die Schaeffler jetzt erbittet, schnell zusammen. Was ist „billiger“ und was dient der Gesellschaft und dem Bürger?
In der Diskussion ist das Stichwort „Enteignung“. Dieser Begriff suggeriert, dass Eigentumsrechte verletzt werden. Dabei wird vergessen, dass sich Eigentum auch selbst vernichten kann, wenn seine Manager Fehler machen, wie z.B. die Familie Schaeffler oder die HRE-Manager, oder General-Motors (GM) in USA. Denn die „höchste Form der Enteignung“ ist die Insolvenz. Sind Schaeffler oder HRE nicht mehr zahlungsfähig, gehen sie in die Insolvenz, es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der ab sofort die Geschäfte führt – die Eigentümer haben zunächst nichts mehr zu sagen. Insolvenzverwalter führen die Unternehmen weiter, und häufig können sie oder Teile davon gerettet werden. Mutmaßlich reicht das derzeitige Insolvenzrecht für die Lösung der HRE-Probleme jedoch nicht aus. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung über eine Weiterentwicklung des Insolvenzrechts nachdenkt. Für die HRE käme das aber zu spät. Deshalb kann man aus ordnungspolitischer Sicht nach gesamtgesellschaftlicher Abwägung dem jetzt geplanten Gesetz zur Enteignung der HRE nur zustimmen: sie muss bis zum 30.6 eingeleitet und bis 31.10.2009 abgeschlossen sein. Dieses Gesetz kann also keine unmittelbaren Folgen für weitere Unternehmen haben.
Oder der Fall Opel: Wenn Opel Deutschland aus dem Weltkonzern GM ausgegliedert wird, dann kann das nur durch einen Kauf geschehen mit der Folge, staatlichen Eigentums an einem privaten Wirtschaftsunternehmen.
Für diesen Fall macht es durchaus Sinn, die aus dem Eigentum rührenden Gestaltungsrechte auszunutzen und damit auf die Geschäftspolitik einzuwirken.
Problem Nr. 1 sind die in den Vorständen und Aufsichtsräten handelnden Personen, denn der Staat verfügt über dieses Personal nicht – ein Blick auf die öffentlichen Banken und ihre Aufseher zeigt das ganz klar.
Problem Nr. 2: Der Staat muss sich nach Sanierung des Unternehmens schrittweise aus diesen Beteiligungen zurückziehen – ein normaler politischer Vorgang, schließlich wurden auch die Postunternehmen privatisiert. Geschieht das aber nicht, droht die Staatswirtschaft – Herr Gysi lässt grüßen.
Ungewöhnliche Situationen errdern ungewöhnliche Handlungsweisen. Den verantwortlichen Politikern wünsche ich dazu eine gute Hand!
Jörg Hebsacker
DHV-Bundesvorsitzender
Weiterhin in der Ausgabe 2/2009:
- Konjunktur: Konjunkturpaket II: Programm mit vielen Fragezeichen
- Rechtsstaat: Rechtsstaat mit parteipolitischer Schlagseite
Hier können Sie die DAZ 2/2009 herunterladen