Ausgabe Nr. 5 / 2011
Die Freiheit des Andersdenkenden

Ende September besuchte der Papst für vier Tage die Bundesrepublik Deutschland. Der Besuch wurde gefeiert. Ja er führte sogar dazu, dass sich, weil der Papst in Erfurt weilte, das Bundesarbeitsgericht erklären ließ: „Presseerklärungen zu Gerichtsentscheidungen in der Woche des Papstbesuches können wegen des Papstbesuches nicht herausgegeben werden. Man möge sich bitte um eine Woche gedulden.“
So viel Demut konnte nicht erwartet werden und wurde nicht erwartet. Gleichwohl ist es erfreulich, dass sich sogar so selbstbewusste Bundesgerichte, wie das Bundesarbeitsgericht vom Papstbesuch derartig beeindruckt gefühlt haben.
Ein starkes Signal zu mehr christlichen Wertebezug zeigte auch die jüngste Ausgabe der Mitgliederzeitschrift der Jungen Union, der Parteijugend der CDU und CSU. Die „Entscheidung“ widmete ihr Titelthema ganz dem Papstbesuch und Fragen zur christlichen Staats- wie Gesellschaftslehre. Auch das ist beachtlich, denn ausgerecht die Jugend in den Unionsparteien fordern damit ein stärkeres Bekenntnis zur christlichen Wertegesellschaft ein. Dies ist in den christdemokratischen Parteien in Deutschland heute leider keine Selbstverständlichkeit mehr.
Das waren beeindruckende positive Beispiele einer Würdigung des weltlichen Oberhauptes unseres christlichen Glaubens, der nach wie vor zentrale Wurzel für unser Menschenbild ist.
Es gab auch andere Beispiele, sehr negative. Vorab sollte aber klargestellt sein: Ein Dialog mit der Kirche und ein Dialog in der Kirche ist wichtig und immer unentbehrlich. Zu zahlreichen Fragen muss diskutiert und manchmal gestritten werden. Es gibt unangenehmes, welches aufgearbeitet werden muss, insbesondere, wenn sich Priester schuldig gemacht haben. Deshalb ist eine kritische Würdigung der Haltung des Vatikans zu zentralen gesellschaftlichen Fragen auch zwingend notwendig. Doch sie sind Gegenstand einer demokratischen Kultur und einer Auseinandersetzung. Diese Auseinandersetzung muss von der Würde zum Andersdenkenden geprägt sein.
Der Besuch und die Rede des Papstes im Deutschen Bundestag war dem nicht würdig. Die ganze Diskussion darum war beschämend für den deutschen Parlamentarismus und für unser Staats- wie Gesellschaftssystem. Wenn die Legislative entscheidet, und das ist der Deutsche Bundestag, dass ein Kirchenoberhaupt und/oder Staatsoberhaupt, und das ist der Papst, vor diesem hohen Hause redet, dann zwingt der Respekt davor, dass jeder Volksvertreter diese Rede auch hört. Eine Gegendemonstration vor dem Reichstag zum gleichen Zeitpunkt zu besuchen, das kann nicht mit einem Verständnis der parlamentarischen Auseinandersetzung von unterschiedlichen Positionen zeugen.
Die Rede im Deutschen Bundestag war überdies vollkommen überparteilich und sie gab Aussichten auf das, was uns auch als christliche Gewerkschaftsbewegung leiten lassen sollte. Der Papst sprach von dem Verhältnis des Rechts zum Staat. Er zitierte den heiligen Augustinus: „Nimm das Recht weg – was ist der Staat dann noch anderes als eine große Räuberbande“. Wenn es das Bundesarbeitsgericht mit seiner Demut zum Papstbesuch ernst nimmt, dann wird es diese Worte sicherlich verinnerlichen.
Gunter Smits
Bundesvorsitzender
weiterhin in der Nr. 5/2011
- Europa: Quo vadis Europa?
- Arbeitswelt: Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Textilreinigung vor dem Abschluss
- Arbeitswelt: Burn-out – Auf dem Weg zur Volkskrankheit
Die Ausgabe 5/2011 der DAZ kann hier heruntergeladen werden