Aufsichtsratswahlen Allianz-Konzern:
DHV auf Augenhöhe mit ver.di

Die Allianz war eines der ersten deutschen Unternehmen, das seine Holdinggesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE), für die das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht mehr gilt. Die deutschen Tochtergesellschaft dieser SE bleiben jedoch weiterhin mitbestimmungspflichtig; bei den Aufsichtsratswahlen des Allianzkonzerns ist die DHV dabei auf Augenhöhe mit ver.di geblieben.
Bei der Allianz Deutschland AG stimmten in Urwahl 4.679 Beschäftigte für die DHV-Liste. Das ist ein Stimmenergebnis von rund 46 %. Gewählt wurden auf der DHV-Liste die Beschäftigten Ralf Kirmeyer als Mitglied und Ilse Lodwitz als Ersatzmitglied.
Bei der Urwahl zum Aufsichtsrat der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG überholte die DHV-Lister ver.di sogar deutlich: Von 3.912 gültigen Stimmen konnte sie 2.223 Stimmen auf sich vereinigen und ein hervorragendes Ergebnis von rund 57 % erzielen. Die Beschäftigten Ünver Hornung als Mitglied und Ralf Kirmeyer als Ersatzmitglied vertreten über die DHV-Liste die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat.
Bei der Wahlmännerwahl der dem Allianz-Konzern zugehörigenDresdner Bank AG konnte die DHV mit 25 % der abgegebenen Stimmen ihren Platz im Aufsichtsrat halten. Gewählt sind die Beschäftigten Thomas Fröhlich als Mitglied und Heidemarie Freml als Ersatzmitglied. Das Wahlmännerwahlsystem verhinderte hier ein besseres Wahlergebnis. Das belegen die unterschiedlichen Wahlergebnisse zwischen der Allianz Deutschland AG und der Dresdner Bank.
Die Aufsichtsratswahlen im
Allianz-Konzern sind ein großer Erfolg für die Berufsgewerkschaft DHV. Sie ist
auf Augenhöhe mit verdi, und das trotz einer ver.di-gesteuerten Schmutzkampagne
gegen die DHV. Der Grund hierfür ist: Die gewählten
Gewerkschaftsvertreter sind Beschäftigte des Unternehmens. Deren
Kandidatenaufstellung ist Ausdruck des Selbstverständnisses der Berufsgewerkschaft
DHV:
Mitbestimmung
ist die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht die Fremdbestimmung
durch eine anonyme Gewerkschaftszentrale!
Deshalb stellt die DHV zu den Aufsichtsratswahlen keine hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre, sondern ausschließlich Betriebsangehörige als Kandidaten für ihre Gewerkschaftslisten auf.
Die Demokratie darf nicht vor den Betriebstoren Halt machen! Das fordert die Berufsgewerkschaft DHV auch bei den Aufsichtsratswahlen. Das Wahlmännerwahlsystem spiegelt nicht den tatsächlichen Wählerwillen wieder und ist undemokratisch. Denn Manipulationen und Beeinflussungen sind bei dieser Wahlform Tür und Tor geöffnet.
V.i.S.d.P.: Henning Röders