19. Jan. 2009

Konjunkturpaket II: Programm mit vielen Fragezeichen

Die Berufsgewerkschaft DHV beurteilt kritisch das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket II. Neben einigen Lichtblicken wirft es viele Fragezeichen auf.

Die DHV begrüßt die Beschlüsse der Bundesregierung

  • zur Anhebung des Grundfreibetrags in 2009 um 170 Euro auf 7.834 Euro und in 2010 auf 8.004 Euro
  • zur Absenkung des Einkommenssteuersatzes ab Januar 2009 von 15 auf 14 %
  • sowie sowie den Einstieg in eine Abflachung der kalten Progression durch die Verschiebung der Tarifeckwerte ab 2009 um 400 Euro und 2010 um 330 Euro

Mit diesen Maßnahmen wird eine echte, dauerhafte Entlastung der Arbeitnehmer erreicht. Die Abflachung der kalten Progression kommt zwar einer grundlegenden Forderung der DHV zur Entlastung von Arbeitnehmern entgegen, sie ist aber unter dem Aspekt von Steuergerechtigkeit und Kaufkraft ungenügend.

Ebenfalls zu begrüßen sind die Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung. Vor allem mit der Möglichkeit der Verlängerung von Kurzarbeit bis 18 Monate und mit der hälftigen Erstattung der von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit wird die Attraktivität dieses Instruments deutlich gestärkt und ein noch stärkerer Anstieg der Arbeitslosigkeit in 2009 vermieden.

Kritisch beurteilt die DHV die Absenkung der Krankenkassenbeiträge von 15,5 % auf 14,9 %. Grundsätzlich ist die Senkung von Krankenkassenbeiträgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber positiv. Die Bundesregierung feiert die Absenkung der Krankenkassenbeiträge als Entlastung von Bundesbürgern und Wirtschaft, dabei ist es gar keine Entlastung, sondern nur ein Ausgleich der durch den Gesundheitsfonds seit 1.1.2009 hervorgerufenen Beitragssteigerungen, der gerade erst zu einer enormen Kostenbelastung der Wirtschaft und von rund 90 % der gesetzlich krankenversicherten Bundesbürgern geführt hat. Die Senkung des Beitragssatzes auf 14,9 % ist nicht mehr als die Rückkehr zum durchschnittlichen Krankenkassenbeitrag von 2008.
Nicht berücksichtigt ist zudem, dass ein Teil der Krankenkassen, wohl ab 1.7.2009, zu Zusatzbeiträgen greifen muss, um die steigenden Ausgaben zu finanzieren. Für betroffene Versicherte ist die Absenkung des Einheitsbeitrages ein Nullsummenspiel. Der Gesundheitsfonds verstärkt die aus der Rezession kommenden Probleme.
Im Übrigen zeigt dieser Beschluss den grundlegende Konstruktionsfehler des seit 2009 geltenden, von der Politik festzulegenden Einheitsbeitragssatzes: Der Krankenkassenbeitrag ist zum Spielball der Politik und zur Verfügungsmasse von nächtlichen Koalitionsrunden geworden. Die Festlegung des Beitragssatzes wird in Zukunft stark der politischen Willkür unterliegen. Die Zeche werden die Beitragszahler mit dem Zusatzbeitrag zahlen, sollte der Steuerzuschuss als Ausgleich nicht ausreichen. Damit wären aber die Entlastungseffekte für die Bundesbürger verpufft.

Kritisch beurteilt die DHV auch den einmaligen Bonus von 100 Euro für jedes Kind. Diese Maßnahme zur Förderung der Familien ist zwar grundsätzlich zu begrüßen. Aufgrund der Verrechnung des Bonus mit dem Kinderfreibetrag werden aber viele Familien leer ausgehen.

Das Investitionsförderprogramm und die Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts sind grundsätzlich zu begrüßende Maßnahmen, wobei Kommunen die ansonsten geforderte Eigenbeteiligung erlassen werden muss. Investitionen in Infrastrukturvorhaben und Verfahrensvereinfachungen sind ständige Aufgaben der öffentlichen Hand. Es stimmt bedenklich, dass die Bundesregierung diese nun als spezielles Instrument zur Ankurbelung der Konjunktur ausweist. Anscheinend hat die öffentliche Hand in den vergangenen Jahren zu wenig in die Weiterentwicklung der Infrastruktur investiert und die Vereinfachung des Vergaberechtes vergessen.
Fraglich ist auch, in welchem Umfang und wann deutsche Firmen von den Investitionen in die Infrastruktur profitieren werden. Denn bei den großen Vorhaben ist eine europaweite Ausschreibung notwendig.

Unsinnig sind die Beschlüsse zur Stärkung der PKW-Nachfrage. Die Bundesregierung unterliegt einem Irrglauben, wenn sie meint, dass die Bundesbürger im Gegenzug zu 2.500 Euro Abwrackprämie und zu einer befristeten Befreiung von der Kfz-Steuer Investitionen von mehr als 10.000 Euro in umweltfreundliche Autos tätigen. Wer über 9-Jahre-alte Autos fährt, gehört nicht zu den Gutbetuchten und wird kein Auto kaufen, wenn der Arbeitsplatz und die wirtschaftliche Existenz aufgrund der Wirtschaftskrise bedroht sind. Und wenn doch gekauft wird, werden es die preiswerten Japaner und Koreaner sein, die von diesem Programm profitieren, und nicht die deutschen Autobauer.
Die Beschlüsse zur Stärkung der PKW-Nachfrage werden daher vorwiegend zu Mitnahmeeffekten der Bundesbürger führen, die sich sowieso in 2009 ein Auto anschaffen wollten.

Der geplante Einbau einer Schuldenbremse hört sich zwar schön an und ist zu begrüßen, wird aber letztendlich keine Bundesregierung von weiteren Schulden abhalten. Im Grundgesetz ist mit den Regelungen zur Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bereits eine bedeutende Schuldenbremse eingebaut, um die sich aber die Bundesregierungen aller Couleur wenig geschert hatten. Auch die Große Koalition macht bisher davon keine Ausnahme. Zudem soll es eine Generalklausel geben, die in Notsituationen – z.B. Naturkatastrophen oder sonstigen unerwarteten und außergewöhnlichen Sondersituationen –  ein Abweichen von der Schuldenbegrenzungsregel per Parlamentsbeschluss erlauben soll. Im Klartext heißt dies: Das Schuldenmachen wird nicht aufgehalten, denn ein Grund für eine außergewöhnliche Sondersituation kann immer gefunden werden.

Die Bundesregierung geht mit dem Konjunkturpaket II eine neue Rekordneuverschuldung ein. Es ist fraglich, ob die positiven Effekte des Konjunkturprogramms den hohen Einsatz rechtfertigen werden.


V.i.S.d.P: Henning Röders

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