DHV unterzeichnet Textilreiniger-
mindestlohntarifvertrag

Nachdem der Deutsche Bundestag am 15. Januar 2009 die Textilreinigung in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen hat, haben sich die Tarifvertragsparteien in dieser Branche abschließend auf einen Mindestlohntarifvertrag verständigt.
Die Arbeitgeberverbände INTEX und DTV/TATEX haben gemeinsam mit der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. und der IG-Metall am heutigen Tag einen solchen Mindestlohntarifvertrag unterzeichnet, der zum 01.07.2009 in Kraft treten soll. Voraussetzung ist, dass das Arbeitnehmerentsendegesetz im Februar 2009 die Zustimmung des Bundesrates erhält. Außerdem muss bis zum Juli das Verordnungsverfahren durch das Bundesarbeitsministerium abgeschlossen sein.
Der Mindestlohntarifvertrag sieht folgende Mindestlöhne vor:
| Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
| ab 01.07.2009 | 7,51 € | 6,36 € |
| ab 01.04.2010 | 7,65 € | 6,50 € |
| ab 01.04.2011 | 7,80 € | 6,75 € |
| ab 01.04.2012 | 8,00 € | 7,00 € |
Der Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2013. Diese lange Laufzeit beurteilt die DHV skeptisch. Sie wollte jedoch verhindern, dass zahlreiche tarifungebundene Großwäschereien auch zukünftig deutlich unter Tarif entlohnen können. Aus diesem Grund hat sie der langen Laufzeit zugestimmt. Insgesamt ist das Ergebnis zufriedenstellend. Die DHV wird dieses Ergebnis in die anstehenden Entgelttarifverhandlungen mit der DTV/TATEX einfließen lassen.
V.i.S.d.P.: Gunter Smits