CGB-Presseinformation: Arbeitsgericht weist Bsirske in die Schranken

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Zu einem heute vor dem Arbeitsgericht Berlin erzielten Vergleich erklärte der CGB Bundesvorsitzende Matthäus Strebl, MdB: „Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat am heutigen Tage beim Arbeitsgericht Berlin sein Ziel erreicht. Die Diffamierungen durch die Gewerkschaft verdi und deren Vorsitzenden Bsirske, der CGB und seine Mitglieder seien „Stricher“, werden zukünftig unterbleiben.“
Vor dem Arbeitsgericht Berlin einigte sich der CGB mit verdi, dass verdi eine entsprechende titulierte Erklärung unterzeichnet. Damit verpflichten sich verdi und ihr Vorsitzender Bsirske, zukünftig diese diffamierende Bezeichnung zu unterlassen. Da die Erklärung in einem gerichtlichen Vergleich tituliert ist, kann sie bei Zuwiderhandeln unverzüglich gerichtlich vollstreckt werden.
Obwohl die Vorsitzende Richterin deutlich machte, dass nach ihrer Einschätzung mit der Äußerung Bsirskes die Grenzen der noch verfassungsrechtlich gedeckten Meinungsfreiheit überschritten wurden, stimmte der CGB einem Vergleich zu, um zu einer, auch unter konkurrierenden Gewerkschaften notwendigen, sachlichen Auseinandersetzung zurückzukehren.
„Das ist ein Sieg für den Anstand, mit dem Gewerkschafter untereinander umgehen sollten, auch wenn sie nicht immer an einem Strang ziehen,“ so Matthäus Strebl, MdB, der Bundesvorsitzende des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands. „Es war eine unerträgliche Entgleisung, die sich Herr Bsirske hier erlaubt hat, aber offensichtlich haben verdi und Bsirske eingesehen, dass sie mit derartigen Diffamierungen zu weit gegangen sind.“
Dem CGB ging es darum, dass diese Diffamierungen zukünftig unterbleiben. Es war nicht vorrangiges Ziel, dass verdi verurteilt werden sollte. Warum eine Einlenken von verdi nicht ohne Gerichtsverfahren möglich war, bleibt im verborgenen. Ein vergleichbares Angebot hat verdi im Vorfeld noch ausgeschlagen.
V. i. S. d. P. Matthäus Strebl
