16. Mär. 2009

Tariffähigkeit der GKH nun auch zweitinstanzlich bestätigt!

CGB-Bundesvorsitzender Matthäus Strebl, MdB:
„Absage an Totalitätsanspruch der  IG Metall!“


Berlin/13.03.2009 Das Landesarbeitsgericht Hamm hat heute die Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH im CGB) auch in der  zweiten Instanz vollumfänglich  bestätigt. Die  IG Metall  hat damit erneut  eine   gerichtliche Niederlage „im Kampf David gegen Goliath“ einstecken müssen. 
 
Der Bundesvorsitzende des CGB und CSU-Bundestagsabgeordnete Matthäus Strebl begrüßte, dass mit dem Urteil dem Totalitätsanspruch der IG Metall eine klare Absage  erteilt worden sei.  Die IG Metall und die übrigen Gewerkschaften des  DGB sollten endlich akzeptieren, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend nach Alternativen zu den verkrusteten DGB-
Funktionärs-Gewerkschaften alten  Stils  suchten und ihre Interessen am besten in den CGB-Gewerkschaften aufgehoben sähen. 
 
Die IG Metall hatte beim Arbeitsgericht Paderborn  vergeblich versucht, im Wege eines gerichtlichen Beschlussverfahrens feststellen zu  lassen, dass die gewerkschaftliche Konkurrenz GKH keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen  Sinne sei.  Das LAG  Hamm folgte der Entscheidung des Arbeitsgerichts Paderborn vollumfänglich und  bestätigte die Gewerkschaftseigenschaft der  jungen Branchengewerkschaft. 
 
Die Richter  der 10. Kammer des LAG Hamm sahen keine Zweifel an der sozialen Mächtigkeit der christlichen Gewerkschaft. Die GKH habe in den vergangenen Jahren aktiv  in den Prozess der Regelung von Arbeitsbedingungen eingegriffen und besitze zudem eine genügende organisatorische Leistungsfähigkeit. 
 
Ausschlaggebend für die Entscheidung war für das Gericht vor allem die Tatsache, dass es der GKH innerhalb ihres sechsjährigen Bestehens erfolgreich gelungen ist, die Tarifführerschaft in Bereich des holz- und kunststoffverarbeitenden  Handwerks zu erlangen. Mit Ausnahme des Saarlandes und Baden-Württemberg wurde die IG Metall von GKH nahezu verdrängt. Auch mit jüngsten Tarifabschlüssen, bei denen Lohnerhöhungen von bis zu 11 Prozent erzielt wurden, unterstreicht die GKH ihre  erfolgreiche gewerkschaftliche Interessenvertretung. Die effektive und erfolgreiche Tarifarbeit belege, so das LAG Hamm, bereits die ausreichende gewerkschaftliche Durchsetzungskraft gegenüber  dem sozialen Gegenspieler. Zu  berücksichtigen sei auch, dass die GKH  noch eine im arbeitsrechtlichen Sinne junge Gewerkschaft sei, der die Möglichkeit der Entwicklung und Entfaltung gegeben werden müsse.
 
Mit der Entscheidung des LAG Hamm ist einmal mehr unter Beweis gestellt worden, dass auch kleine fachspezifische Gewerkschaften  die Arbeitnehmerinteressen wirkungsvoll und erfolgreich vertreten können.

CGB Pressedienst
ViSdP: Matthäus Strebl MdB

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