07. Sep. 2009

Zurückziehung des DHV-Mindestlohntarifvertrages für die Branche Textilien/Service:
Scholz übt sich in Politik nach Gesinnungsgenossenart!

Die Berufsgewerkschaft DHV verurteilt scharf die Zurückziehung des DHV-Mindestlohntarifvertrages für die Branche Textilien/Service durch Bundesarbeitsminister Scholz.

Bei dieser Entscheidung hat Bundesarbeitsminister Scholz eigenmächtig gehandelt und sich willkürlich über geltendes Gesetz hinweggesetzt.

Grundlage für den Antrag der DHV zur Einführung eines Mindestlohns für diese Branche ist ein zwischen der DHV und der Tarifpolitischen Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung (TATEX) im Deutschen Textilreinigungs-Verband e.V. sowie dem Industrieverband Textil Service – Intex – e.V. abgeschlossener Mindestlohntarifvertrag.

Nach gesicherten Informationen stieß der DHV-Mindestlohnantrag auf Widerstand der DGB-Vertreter im Tarifausschuss des Bundes, der über den Antrag entscheiden sollte. Die sich abzeichnende Pattsituation von 3:3 Stimmen hatte Bundesarbeitsminister Scholz dazu veranlasst, den DHV-Antrag von der Tagesordnung zu nehmen und einem gleich lautenden Antrag der IG Metall den Vorzug zu geben.

Das Verhalten von Bundesarbeitsminister Scholz ist unverständlich und willkürlich. Gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes war der Bundesarbeitsminister dazu verpflichtet, über den DHV-Antrag zur Einführung eines Mindestlohns für die Branche Textilien/Service zu entscheiden. Der Antrag wurde nach § 7 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz ordnungsgemäß gestellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hinweise des Bundesarbeitsministeriums, die auf die fehlende Rechtmäßigkeit der Antragstellung hinweisen könnten, hat die DHV bis heute nicht erhalten. Im Gegenteil: Dass der Bundesarbeitsminister den Antrag im Tarifausschuss behandeln wollte, ist ein starkes Indiz, dass diesem keine rechtlichen Hürden entgegenstehen. Scholz hätte über diesen im Tarifausschuss abstimmen und bei Ablehnung im Bundeskabinett behandeln müssen.

Unverständlich ist das Vorgehen von Bundesarbeitsminister Scholz auch im Hinblick auf die Tatsache, dass sich der DHV-Antrag inhaltlich nicht vom Antrag der IG Metall unterscheidet. Wenn aber dem IG-Metall-Antrag zugestimmt werden kann, warum lässt Scholz den DHV-Antrag dann unter den Tisch fallen?

Auch ein Bundesarbeitsminister ist an Recht und Gesetz gebunden. Olaf Scholz darf sich nicht in gesinnungspolitischer Willkür üben. Die DHV fordert Bundesarbeitsminister Scholz unverzüglich auf, den DHV-Antrag im Tarifausschuss zu behandeln und über diesen zu entscheiden!

V.i.S.d.P: Henning Röders

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