02. Okt. 2009

DHV-Erwartungen an die neue Bundesregierung:
Gewerkschaftspluralismus stärken

Die Berufsgewerkschaft DHV erwartet von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Gewerkschaftspluralismus.

Die DHV begrüßt den Wechsel im Bundesarbeitsministerium. Der bisherige Bundesarbeitsminister Scholz hat aus seiner Ablehnung der christlichen Gewerkschaften keinen Hehl gemacht und eine unverantwortlich einseitige Politik zugunsten des DGB betrieben. Die DHV erwartet vom neuen Bundesarbeitsminister, dass er die christlichen Gewerkschaften gebührend als gewerkschaftliche Kraft berücksichtigt.

  • Dazu gehört, das von Scholz gestoppte Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des DHV-Mindestlohntarifvertrages im Bereich der Textildienstleistungen fortzuführen: Der von der Tagesordnung genommene DHV-Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung muss im Tarifausschuss des Bundes erneut gestellt und zur Beratung ins Bundeskabinett eingebracht werden, sollte er im Tarifausschuss am Widerstand der DGB-Vertreter scheitern.

  • Dazu gehört, den Antrag der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GöD) auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohntarifvertrages im Bereich des Wach- und Sicherheitsgewerbes per Rechtsverordnung des Bundeskabinetts durchzusetzen. Der Antrag der GöD auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung war im Tarifausschuss des Bundes am Widerstand der DGB-Vertreter gescheitert. Die Bundesregierung kann den Tarifvertrag dennoch per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären lassen. Die mit diesem Mindestlohntarifvertrag vorgesehenen Gehaltssteigerungen von bis zu 39 % für die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes müssen endlich allgemeinverbindlich für die ganze Branche gelten und dürfen nicht der Ideologie und dem Machtanspruch des DGB zum Opfer fallen!

  • Dazu gehört, den Antrag des CGB auf einen Sitz im Pflege-Tarifausschuss positiv zu entscheiden. DHV, medsonet und GöD sind etablierte Tarifpartner im Bereich der Pflege. Der Bundesarbeitsminister hat bei der Nichtberücksichtigung des CGB ermessensfehlerhaft gehandelt. Wie kann es sein, dass in einer Branche, in der keine Gewerkschaft eine repräsentative Tarifbindung nachweisen kann, nach Scholz´ Meinung der DGB repräsentativer als die christlichen Gewerkschaften vertreten sein soll?

  • Dazu gehört schließlich, dem CGB im Hauptausschuss nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz keinen bloßen Gaststatus, sondern einen Sitz und eine Stimme zu gewähren. Der DGB hat keinen Alleinvertretungsanspruch. Die CGB-Gewerkschaften gestalten mit ihren Tarifabschlüssen die Tariflandschaft in Deutschland entscheidend mit.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

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