Neue schwarz-gelbe Koalition: Licht und Schatten

Der von der schwarz-gelben Koalition vereinbarte Koalitionsvertrag bietet nach Ansicht der Berufsgewerkschaft DHV Licht, aber auch Schatten. Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass entgegen den ursprünglichen Forderungen der FDP keine Änderungen am Kündigungsschutz geplant sind. Eine derartige Einschränkung von Arbeitnehmerrechten hätte keine positiven Effekte gebracht. Was Unternehmen brauchen, insbesondere der Mittelstand, sind Entlastungen bei Steuern, Abgaben und Bürokratie. Das sind die entscheidenden Kriterien für eine gute Unternehmensentwicklung, nicht die Frage, ob ein gerade eingestellter Arbeitnehmer irgendwann im nächsten Abschwung leichter entlassen werden kann.
Die DHV begrüßt auch das Bekenntnis der schwarz-gelben Koalition zur Tarifautonomie. Sie erwartet, dass die neue Bundesregierung mit diesem Bekenntnis auch die erfolgreiche Tarifarbeit der christlichen Gewerkschaften anerkennt und die gegen den christlichen Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften gerichteten politischen Winkelzüge eines Olaf Scholz unter dem neuen Bundesarbeitsminister nicht fortgeführt werden.
Weiter begrüßt die DHV die Ablehnung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Die Lohnfindung muss weiter den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden überlassen werden. Die Tarifpartner wissen besser als die meist fachfremden Politiker, welche Lohnstandards für eine Branche tragbar sind oder nicht. Bei einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn würde zudem die Gefahr bestehen, dass die Arbeitgeber den Lohn in Bereichen zu drücken versuchen, in denen das Lohnniveau über dem Mindestlohn liegt.
Das Vorhaben, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen einvernehmlich im Bundeskabinett zu regeln, lehnt die DHV ab. Nicht das wechselnden Regierungsmehrheiten unterworfene Bundeskabinett, sondern die Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeber im Tarifausschuss sollen über die Allgemeinverbindlichkeit entscheiden. Die DHV fordert daher die Wiedereinführung der alten gesetzlichen Regelungen und die Berücksichtigung des CGB mit Sitz und Stimme im Tarifausschuss des Bundes.
Kritisch sieht die DHV die geplante Erhöhung und Dynamisierung der Grenzen für sozialversicherungsfreie Minijobs. Eine solche Maßnahme trägt eher nicht zur Steigerung von Beschäftigung bei, sondern erhöht vielmehr die Anreize, Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in Minijobs umzuwandeln. Den Schaden tragen die Beitragszahler der Sozialsysteme, die die Einnahmeverluste in der gesetzlichen Sozialversicherung mit ihren Beiträgen ausgleichen müssen. Und die Allgemeinheit, die mit ihren Steuern die späteren Armutsrentner finanzieren muss. Damit tritt langfristig das Gegenteil dessen ein, was die schwarz-gelbe Regierung verspricht, nämlich mehr netto vom brutto.
Auch die fehlendeVerlängerung der staatlich geförderten Altersteilzeit stößt auf Ablehnung der DHV. Auf den DHV-Landesverbandstagen 2009 wurden mit großer Mehrheit Anträge zur Verlängerung der staatlich geförderten Altersteilzeit verabschiedet. Es können nicht alle Arbeitnehmer bis 67 Jahren arbeiten. Diesen muss die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts geboten werden.
Die Pläne der schwarz-gelben Koalition zur Reform des Gesundheitswesens lassen nichts Gutes für die Arbeitnehmer erahnen.
- Die DHV kritisiert die geplante Festschreibung des Arbeitgeberanteils. In der Diskussion um die Reform des Gesundheitswesens hat sich der Eindruck festgesetzt, dass die Beitragszahlungen eine kaum zumutbare Belastung für die Unternehmen sind. Das ist falsch! Gesundheit hat ihren Preis – auch für die Arbeitgeber!
- Auch die diskutierte Einführung der Kopfpauschale beurteilt die DHV skeptisch. Wo wird diese liegen? Ein gleicher Beitrag unabhängig vom Einkommen birgt die Gefahr von Ungerechtigkeiten und finanziellen Überforderungen von Geringverdienern. Eine größere Steuerfinanzierung engt den selbständigen Handlungsspielraum der Krankenkassen ein und verstärkt die Abhängigkeit von staatlichen Mittelzuweisungen.
- Die Musik bei den Einsparungen spielt nicht bei den Verwaltungs- und Personalkosten der Krankenkassen. Vielmehr muss die neue Bundesregierung die Rationalisierungsspielräume bei den Leistungsausgaben ausnutzen. Ob sie aber auf diesem Feld besser als die vorhergehenden Bundesregierungen handeln wird, ist angesichts der starken Lobbyinteressen zu bezweifeln. Die Ablehnung der Aufhebung des Mehrbesitz- und Fremdbesitzverbots für Apotheken ist jedenfalls kein gutes Signal.
V.i.S.d.P.: Henning Röders