15. Jan. 2009

CGB skeptisch über Mindestlohnkompromiss in der Zeitarbeit

Berlin, 13. Januar 2009

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands ist skeptisch, dass die Koalitionspartner tatsächlich eine tragfähige Lösung für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit gefunden haben. Der CGB hat in der Vergangenheit seinen Widerstand gegen einen Zeitarbeitsmindestlohn nur deshalb aufrecht erhalten, weil die Politik die Tarifautonomie des CGB in Frage gestellt hat. Nach dem Koalitionskompromiss vom 12. Januar kann der CGB nicht erkennen, dass sich daran etwas geändert hat.

„Es ist doch egal, ob über das Arbeitnehmerentsendegesetz oder über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Lohnuntergrenzen für die Zeitarbeit festgelegt werden,“ so Gunter Smits, Generalsekretär des CGB. „In beiden Fällen muss der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass durch eine solche Regelung kein Verdrängen von Tarifverträgen erfolgt. Der CGB kann nicht erkennen, dass die Koalitionspartner diesem Grundsatz durch den gestrigen Kompromiss gerecht werden. Deshalb ist der Kompromiss auch kein Kompromiss.“

Der CGB fordert die Politik auf, dass sie auf jeden Fall Tarifverträge respektiert. Dafür muss der Schutz des Tarifvertrages vor einer Rechtsverordnung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegt werden. Das hat der CGB aber auch schon für das Arbeitnehmerentsendegesetz gefordert. Der CGB wartet deshalb gespannt darauf, wie die gemachten Äußerungen zum Zeitarbeitsmindestlohn konkret umgesetzt werden sollen. „Wenn der Gesetzgeber den Schutz des Tarif-vertrages von einer Mindestlohnverordnung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankern kann, warum konnte er das dann vorher nicht im Arbeitnehmerentsendegesetz,“ fragt Smits.

„Der CGB ist deshalb sehr skeptisch, dass bei einer neuen Regelung das Grundprinzip der Tarifautonomie nicht doch geopfert wird.“

ViSdP: Gunter Smits

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