23. Feb. 2010

Hartz IV: DHV mahnt zu mehr Sachlichkeit in der Debatte und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf

Die Berufsgewerkschaft DHV fordert von der Politik mehr Sachlichkeit in der Debatte um Hartz IV. Die polemische Kritik des Vizekanzlers und FDP-Vorsitzenden Westerwelle verdeckt, dass für die Reformierung von Hartz IV schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dringender Handlungsbedarf bestand, der durch die Entscheidung noch verstärkt wird.
 
Westerwelle hat Recht mit seiner Aussage, dass sich Leistung lohnen muss. Wer arbeitet und mit seinem Gehalt sowie den darauf zu zahlenden Steuern und Abgaben zur Wirtschaftsleistung Deutschlands beiträgt, muss mehr in der Tasche haben als Menschen, die ihren Lebensunterhalt durch staatliche Transferleistungen bestreiten und damit von der arbeitenden Bevölkerung finanziert werden. Es darf nicht sein, dass Hartz-IV-Empfänger Arbeitsangebote ablehnen, weil sie sich durch Arbeit finanziell schlechter stellen würden.

Die DHV verurteilt aber die polemische Kritik Westerwelles. Hatz-IV-Empfänger dürften kaum in die Gefahr spätrömischer Dekadenz geraten, im Gegensatz zu den Einkommensexporteuren, die derzeit zur Selbstanzeige greifen, um Strafverfolgung zu vermeiden. Mit Hartz-IV-Regelsätzen kann man nicht in Saus und Braus leben. Und viele Menschen sind unschuldig in Bedrängnis geraten, leben mehr schlecht als recht von den Hartz IV-Bezügen und tun alles Mögliche, um wieder in Arbeit zu kommen.

Mit seiner, wohl parteipolitisch motivierten, Polemik hat der FDP-Vizekanzler seinem im Kern berechtigten Anliegen einen Bärendienst erwiesen. Eine differenziertere Betrachtungsweise hätte Westerwelle gut zu Gesicht gestanden und seiner Partei ein soziales Profil gegeben.

Auch die DHV meint: Arbeit muss sich lohnen! Also müssen die Nettoeinkommen aus einer Berufstätigkeit wesentlich höher sein als die sozialen Transferleistungen zum Lebensunterhalt ohne Arbeit. Das ist nachgewiesenermaßen in vielen Fällen nicht der Fall. Damit setzt Hartz-IV derzeit die falschen Maßstäbe. Selbst die OECD kritisiert jetzt in scharfer Form, dass sich Arbeit für Hartz-IV-Bezieher häufig nicht lohnt. Im Januar dieses Jahres hat schon der hessische Ministerpräsident Roland Koch konkrete Kritik an Hartz-IV geübt und dafür herbe Kritik geerntet, vor allen an seiner Forderung, mehr gemeinnützige Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zu schaffen. Auch damals dienten rhetorische Fehler dazu, von den wahren Problemen abzulenken.

Ein grundlegendes Problem sind niedrige Löhne für gering qualifizierte Arbeit. Hier ist es den DGB-Gewerkschaften in vielen Fällen nicht gelungen, „anständige“ Tarifverträge abzuschließen, von denen ein Arbeitnehmer leben könnte. Die Forderung nach vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlöhnen stößt jedoch an wirtschaftliche Grenzen: Wenn die Bruttolohnkosten eines Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht verdient werden können, wird der Arbeitnehmer entlassen oder gar nicht erst eingestellt. Dies wird auf jeden Fall für niedrig qualifizierte Arbeitnehmer mit Familie gelten, die daher weiterhin auf zusätzliche Zahlungen über Hartz-IV angewiesen bleiben. Und es wird auch für Alleinerziehende gelten, die keine Vollzeitarbeit annehmen können.
 
Die von Tarifpartnern gemeinsam beantragten Mindestlöhne dagegen sind realistische, von der jeweiligen Branche verkraftbare Einkommensuntergrenzen. Sie sind ein guter Beitrag zur Verhinderung von Dumpinglohnwettbewerb zu Lasten der Steuerzahler.

Die Bundesregierung ist zu einer grundsätzlichen Überarbeitung der seit fünf Jahren geltenden Hartz-IV-Regeln aufgefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Höhe kritisiert, sondern fehlende Transparenz und falsche Berechnungsmethoden, vor allem für die Kinder. Auch der Präsident des Bundessozialgerichts hat schon vor Monaten die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert: Die bestehenden Regelungen führen zu einer Flut von Gerichtsverfahren, vor allem von solchen Beziehern, die sich mangels einer anderen Beschäftigung voll den Verfahren widmen können. Auch im Interesse der Rechtssicherheit ist Hartz-IV gründlich zu überarbeiten.

Eine große Herausforderung ist die realitätsgerechtere Gestaltung der Hartz IV-Sätze für Kinder. Die DHV erwartet eine Regelung, die sicherstellt, dass die Verbesserungen bei den Kindern tatsächlich ankommen. Ein durchaus diskussionswürdiger Vorschlag ist dabei, bei den Sachleistungen anzusetzen, wie z.B. Schulmaterial, Klassenfahrten usw., die den Kindern bei ihrer persönlichen Entwicklung helfen. Aber auch hier gilt, dass solche Leistungen die Aufnahme von Arbeit nicht unattraktiv machen dürfen.

Der Maßstab für soziale Wohlfahrt und Wohlstand dürfen nicht die Transferleistungen aus öffentlichen Haushalten an Bedürftige sein, sondern die Einkommen, die aus Arbeit zu erzielen sind.

Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien müssen aufhören, sich gegenseitig Vorwürfe zu erheben. Das Schicksal der momentan rund 5,6 Millionen Menschen, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise nur über Hartz IV finan-zieren können, ist zu wichtig, um sie für parteipolitische Profilierungen zu missbrauchen. Hier ist eine sachorientierte Vorgehensweise notwendig!

V.i.S.d.P.: Jörg Hebsacker / Henning Röders

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