01. Mär. 2010

Tarifeinigung öffentlicher Dienst: Tragbarer Kompromiss in schwieriger wirtschaftlicher Situation

Die Berufsgewerkschaft DHV begrüßt den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst als tragbaren Kompromiss. Dieser sichert den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und angesichts der angespannten Situation der öffentlichen Kassen einen akzeptablen Gehaltszuwachs.

Der lineare Gehaltszuwachs von 2,3 % über die Laufzeit von 26 Monaten und die Einmalzahlung von 240 Euro für Januar 2010 sichern den Anschluss der Beschäftigten an die allgemeine Einkommensentwicklung. Er liegt im Gesamtvolumen im Rahmen des Metallabschlusses, der den Maßstab für den Abschluss im öffentlichen Dienst gesetzt hat – mit dem für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes positiven Unterschied, dass für 2010 keine Nullrunde vereinbart ist, sondern mit 1,2 Prozent ab 01.01.2010 die erste Stufe der Gehaltserhöhung greift. Mehr war in der diesjährigen Tarifrunde nicht zu erreichen. Vor allem die angespannte finanzielle Lage der öffentlichen Kassen ließ keine weiteren Spielräume bei den Gehaltstarifrunden zu.

Positiv zu bewerten ist, dass mit dem Schlichterspruch und dem folgenden Gehaltsabschluss ein möglicherweise langwieriger Arbeitskampf verhindert werden konnte. Ein solcher wäre angesichts der schwersten Rezession der Nachkriegszeit in der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln gewesen. Denn im Gegensatz zu Millionen in Kurzarbeit befindlichen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten sind die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst noch relativ sicher. Diese Sicherheit ist für die Beschäftigten ein großes Plus, das mag manche sicherlich vorhandene Enttäuschung über die Höhe des Gehaltsabschlusses aufwiegen.

Ein Erfolg ist auch, dass verbindlich für zwölf Monate die Übernahme von Auszubildenden mit einer Abschlussnote von mindestens befriedigend vereinbart wurde. Damit setzen die Tarifpartner ein deutliches Zeichen für die Attraktivität der Ausbildung im öffentlichen Dienst. Daneben ist es gelungen, die tarifliche Altersteilzeit inklusive eines Aufstockungsbetrages von 20 % des Regelarbeitsentgelts zu verlängern – trotz der zum 31.12.2009 ausgelaufenen Förderung der Altersteilzeit durch die öffentliche Hand.

Der Abschluss bietet eine verlässliche Perspektive für die kommenden zwei Jahre, die mit Sicherheit noch von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise und den erheblich gestiegenen Schulden von Bund, Ländern und Kommunen geprägt sein werden.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

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