Koalitionsfreiheit wahren – gegen gesetzliche Regelung der Tarifeinheit

Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt den Vorstoß der Arbeitgeberverbände und des DGB ab, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln.
Nach den Vorstellungen von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und DGB-Chef Michael Sommer soll die Macht kleinerer Gewerkschaften durch eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit beschnitten werden. Ihr Vorschlag für eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes sieht vor, dass in einem Unternehmen nur noch ein Tarifvertrag angewendet werden darf – jener, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb abgeschlossen hat. Konkurrierende Gewerkschaften mit weniger Mitgliedern sollen außen vor bleiben und dürfen während der Laufzeit des vorrangigeren Tarifvertrages nicht streiken – die Friedenspflicht gelte auch für sie.
Der Vorschlag von Arbeitgeberpräsident Hundt und DGB-Chef Sommer missachtet die Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes und ist daher verfassungswidrig. Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hält den Grundsatz der Tarifeinheit für verfassungswidrig; das Bundesarbeitsgericht wird deswegen seine Rechtssprechung zur Tarifeinheit wahrscheinlich kippen. Sollte dies geschehen, würde ein Gesetz zur Regelung der Anwendung nur eines Tarifvertrages in den Betrieben die gesetzliche Festschreibung eines vom höchsten deutschen Arbeitsgerichts für verfassungswidrig erkannten Prinzips sein. Ein solches Gesetz würde vom Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit kassiert werden.
Auch in der Sache ist der Vorstoß der Arbeitgeberverbände und des DGB höchst fragwürdig. Die Legitimation soll gemäß dem Mehrheitsprinzip auf dem Organisationsgrad der Beschäftigten in den Unternehmen fußen. Demokratisch hierzu legitimiert sind aber noch nicht einmal die DGB-Gewerkschaften. Denn in Deutschland sind lediglich ca. 20 Prozent der Beschäftigten als Gewerkschaftsmitglieder organisiert. Von wenigen Ausnahmen abgesehen würde die Anwendung des Tarifvertrages der mitgliederstärksten Gewerkschaft bedeuten, dass eine gewerkschaftliche Minderheit die Regeln diktiert. Das wäre undemokratisch!
Die vorgeschlagene gesetzliche Regelung der Tarifeinheit würde Gewerkschaften zum Nachweis ihrer Mitglieder in den Unternehmen zwingen. Den DGB-Gewerkschaften wäre damit ein weiteres Mittel zur Bekämpfung vor allem der christlichen Gewerkschaften an die Hand gegeben: Sie müssten nur bestreiten, dass die Konkurrenzgewerkschaft in dem Unternehmen die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder organisiert, und schon wäre ein langwieriger Rechtsstreit über die Geltung des Tarifvertrages in Gang gesetzt. Es kann aber nicht sein, dass ein zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber vereinbarter Tarifvertrag nur deshalb keinen Bestand haben soll, weil eine andere Gewerkschaft mehr Mitglieder hat.
Die Motivation der Arbeitgeber zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit mag aus Sorge vor den tariflichen Folgen in den Unternehmen aufgrund des gewerkschaftlichen Wettbewerbs verständlich sein. Beim DGB hingegen ist es eiskaltes Machtstreben. Gewerkschaftliche Konkurrenz muss beseitigt, das Gewerkschaftsmonopol der DGB-Gewerkschaften muss endlich erreicht werden, gleich auf welchem Wege! Das zeigt sich in der zynischen Bemerkung Sommers, keiner Gewerkschaft sei es verwehrt, die größte Bedeutung zu erringen; die Koalitionsfreiheit sei daher nicht berührt. Angesichts der vielen Gerichtsverfahren, die von seinen DGB-Gewerkschaften ständig gegen die christlichen Gewerkschaften angestrengt werden, spricht diese Bemerkung Hohn.
Die Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes ermöglicht den Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder zu regeln und notfalls mit Streiks durchzusetzen. Dieses Grundrecht ist ein hohes Gut, und es gilt für alle Gewerkschaften in Deutschland. Wenn der Grundsatz der Tarifeinheit verfassungswidrig ist, dann ist es richtig, diesen aufzugeben, und es wäre falsch, diesen per Gesetz wieder in Kraft zu setzen.
Demokratie kann eben auch unbequem sein. Nicht alles kann nach Wünschen und Vorstellungen mancher hingebogen werden.
V.i.S.d.P.: Henning Röders