20. Dez. 2011
CGB-Arbeitsgemeinschaft der CDA:
DHV-Mitglied in den Bundesvorstand gewählt

Auf der turnusmäßigen Bundestagung der CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft am 29.10.11 im Congress-Centrum Hannover ist der stellvertretende Vorsitzende des DHV-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, Peter Rudolph, als Bundesvorsitzender wiedergewählt worden. Der 61-jährige Dipl.-Betriebswirt wird damit auch zukünftig die Arbeitsgemeinschaft im CDA-Bundesvorstand vertreten. Sein Mitbewerber um den Bundesvorsitz, der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (CGPT) Ulrich Bösl, wurde von den Tagungsteilnehmern erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden der CGB-Gewerkschafter in der CDA gewählt. Als weitere stellvertretende Vorsitzende bestätigte die Versammlung die CGB-Landesvorsitzende von Sachsen-Anhalt, Lydia Dreyer. Zum neuen Schriftführer bestimmte die Bundestagung den stellvertretenden brandenburgischen CDA-Landes-vorsitzenden Michael Wolter. Als Beisitzer/Innen gehören dem neuen Bundesvorstand der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), Adalbert Ewen, der langjährige Bitburger CDU-Wahlkreisgeschäftsführer Herbert Theisen (DHV), die verantwortliche Redakteurin der Deutschen Gewerkschafts-Zeitung (DGZ), Monika Wüllner, sowie als weitere DHV-Vertreterin die Vorstandsreferentin des Kölner Caritas-Verbandes Dorothee Bodewein an.
Vor den Wahlen hatte Rudolph in seinem Rechenschaftsbericht die zunehmende Wahl- und Politikverdrossenheit weiter Bevölkerungskreise beklagt und die Union zur Schärfung ihres sozialpolitischen Profils aufgefordert.
Im Rahmen der Antragsberatung setzte sich die Bundestagung für eine Verankerung des Urwahlsystems im Betriebsverfassungsgesetz sowie im Mitbestimmungsgesetz ein. – Bislang werden in Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern die Aufsichtsräte ebenso wie die Gesamt- und Konzernbetriebsräte über ein Delegiertensystem bestimmt.
Die Bundestagung sprach sich weiterhin dafür aus, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente gehen können.
Schließlich machte sich die Bundestagung für eine dauerhafte finanzielle Absicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung stark, die sowohl der Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als auch der zu erwartenden Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen Rechnung trägt. Die CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft erwartet, dass die notwendige Demographiereserve bei den gesetzlichen Pfle¬gekassen eingerichtet und paritätisch durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert wird. Einer ergänzenden privaten Zusatz-Pflegeversicherung analog der Riester-Rente erteilte die Bundestagung eine Absage.
Vor den Wahlen hatte Rudolph in seinem Rechenschaftsbericht die zunehmende Wahl- und Politikverdrossenheit weiter Bevölkerungskreise beklagt und die Union zur Schärfung ihres sozialpolitischen Profils aufgefordert.
Im Rahmen der Antragsberatung setzte sich die Bundestagung für eine Verankerung des Urwahlsystems im Betriebsverfassungsgesetz sowie im Mitbestimmungsgesetz ein. – Bislang werden in Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern die Aufsichtsräte ebenso wie die Gesamt- und Konzernbetriebsräte über ein Delegiertensystem bestimmt.
Die Bundestagung sprach sich weiterhin dafür aus, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente gehen können.
Schließlich machte sich die Bundestagung für eine dauerhafte finanzielle Absicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung stark, die sowohl der Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als auch der zu erwartenden Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen Rechnung trägt. Die CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft erwartet, dass die notwendige Demographiereserve bei den gesetzlichen Pfle¬gekassen eingerichtet und paritätisch durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert wird. Einer ergänzenden privaten Zusatz-Pflegeversicherung analog der Riester-Rente erteilte die Bundestagung eine Absage.