04. Jul. 2011

Tarifabschluss im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen:
3,0 % mehr in 2011 – 2,0% mehr in 2012

Gute Arbeit hat ihren Preis: Dieser Tarifabschluss bringt mehr Geld in den Geldbeutel der Beschäftigten. Mit der 3 vor dem Komma im Jahr 2011 liegen wir gut über der prognostizierten Preissteigerungsrate. Am 29. Juni 2011 verständigten sich die Tarifpartner auf einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die rd. 440.000 Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Einzelhandel.

Der Tarifabschluss weist folgende Eckpunkte auf:

- Erhöhung der Löhne und Gehälter zum 1. Juli 2011 um 3,0 % sowie zum 1. Juli 2012 um weitere 2 %.

- eine Einmalzahlung in Höhe von 50 EUR sowie 25 EUR für Azubis im Mai 2012.

- Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum 30. April 2013.

- Außerdem fand eine Aktualisierung und Anpassung tariflicher Regelungen an die gesetzlichen Vorschriften und die EuGH-Rechtsprechung statt.

Vereinbart wurden mehrere Änderungen insbesondere im Manteltarifvertrag, die dazu dienen, diskriminierende Vorschriften (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung) zu beseitigen.

Alle Beschäftigten werden ab 2012 einen sechswöchigen Urlaub (Teilzeitkräfte anteilig), 36 Werk- oder 30 Arbeitstage) erhalten.

Bis zuletzt hatte es Auseinandersetzungen um die gleiche altersunabhängige Entlohnung für Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung gegeben. Hier schloss man einen Kompromiss, wonach es für diese Beschäftigtengruppe nur noch eine Entgeltgruppe gibt. Der Mindestlohn im nordrhein-westfälischen Einzelhandel würde danach 8,50 Euro im 1. Tätigkeitsjahr, 9 Euro im zweiten und 9,50 Euro im dritten Jahr betragen. Alle Beschäftigten behalten ihren bisherigen Besitzstand, soweit die Gehälter darüber liegen.

Die Widerspruchsfrist für die erzielte Einigung läuft bis zum 15.07.2011.


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