Ausgabe Nr. 1 / 2011

Hartz IV Reformen mit Hindernissen

Die Bundesregierung hat im Herbst 2009 den Auftrag erhalten die Regelsätze zum Arbeitslosengeld II neu festzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Berechnung der Regelsätze intransparent sei und den Grundbedürfnissen der Menschen nicht gerecht werde.Nun streiten Regierung und Opposition darüber, wie eine neue Festsetzung der Regelsätze erfolgen könne.

Die Diskussion beweist nicht gerade politische Handlungsfähigkeit und politischenHandlungswillen. Es scheint so, als ob es gar nicht um die Lösung der vom Bundesverfassungsgericht gestellten Aufgabe geht. Es geht bei der Neufestsetzung der Regelsätze nicht um Umverteilung, sondern es geht darum, dass Langzeitarbeitslose eine Grundsicherung erhalten. Diese ist transparent festzusetzen.

Wenn es aber um Grundsicherung geht, und nicht um Umverteilung, warum streitet man sich dann so lange darüber, ob der Regelsatz um fünf Euro oder zehn Euro im Monat angehoben werden soll. Weder bei der einen noch bei der anderen Erhöhung kann von Umverteilung die Rede sein. Die Politik versucht uns hier etwas vorzumachen, sie führt eine scheinheilige Debatte.

Zwei weitere Fragen sind in der Diskussion mit der Höhe der Regelsätze verknüpft worden. Zum einen sollen die Bildungschancen für Jugendliche verbessert werden. Zum zweiten sollen Mindestlöhne eingeführt werden. In beiden Fällen drängt sich nicht zwangsläufig auf, dass sie etwas mit der Berechnung der Regelsätze zu tun haben.

Jugendlichen müssen Perspektiven geboten werden. Das gilt für jede Schulform und für jede soziale Schicht, aus der die Jugendlichen kommen. Hierzu bedarf es einer umfassenden Bildungspolitik, in der nach wie vor gelten muss: „Jugendliche fördern und Jugendliche fordern.“ Es wird wohl kaum reichen, wenn Jugendlichen Bildungsgutscheine ausgehändigt werden, damit sie die Musikschule besuchen.

Es scheint auch ein wenig weltfremd, anzunehmen, dass Jugendliche aus so genannten „bildungsfernen Schichten“ aufgrund einer Kostenübernahme der Musikschule oder des Sportvereins verstärkt diese Einrichtungen aufsuchen. Jugendliche müssen dafür erst einmal sensibilisiert werden. Das sind sie oftmals nicht.

Auch die Diskussion um die Einführung weiterer Mindestlöhne, von allem in der Zeitarbeit, passt nicht in diese Debatte. Ein Zeitarbeitnehmer verdient schon heute mehr als das doppelte je Stunde, wie ein Hartz IV Empfänger. Deshalb ist es falsch, wenn so getan wird, als sei der Zeitarbeitnehmer schlechter dran, als ein Hartz IV Empfänger.

Wir brauchen einen Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer, damit die Zeitarbeitnehmer in Deutschland vor Angeboten aus dem europäischen Ausland geschützt werden, die das heute bestehende Lohngefüge in der Zeitarbeit kaputt machen könnten. Wir brauchen ihn nicht, um die Zeitarbeitslöhne auf Hartz IV Niveau aufzustocken. Wir Tarifvertragsparteien haben dafür vor einem Jahr den Weg frei gemacht.

Die Politik hat nun erneut das so genannte „Equal pay Gebot“ für die Zeitarbeit entdeckt. Völlig unverständlich ist, dass ausgerechnet die FDP diese Forderung in die Debatte einbrachte. Man streitet darum, ob „Equal pay“ nach dem zweiten, dem dritten oder dem sechsten Monat kommen soll. Wer „Equal pay“ statt Mindestlohn fordert, der muss es von Beginn an fordern. Das Prinzip von „Equal Pay“ erst nach einigen Monaten würde die Zeitarbeitnehmer nicht vor der ausländischen Konkurrenz schützen. Deshalb ist ein Mindestlohn statt „Equal Pay“ der richtige Weg. Und dann muss man auch nicht fragen, welche anderen Wirkungen eine Gesetzesänderung mit sich bringt.


Gunter Smits

Bundesvorsitzender




Weiterhin in der Ausgabe 1/2011:

  • Zeitarbeit: BAG und DHV
  • Sozialversicherung: Schlechter Ratgeber - Bundesgesundheitsminister fordert zum Kassenwechsel auf
  • Altersvorsorge: Lebensalter steigt!


Die DAZ 1/2011 zum herunterladen