31. Mai. 2012

Aufsichtsratswahl REWE Deutscher Supermarkt KGaA:
DHV mit 38,6 % der Delegiertenstimmen im Aufsichtsrat

Die DHV hat bei der Aufsichtsratswahl der  REWE Deutscher Supermarkt KGaA, eines der führenden deutschen Handelsunternehmen mit rund 120.000 Beschäftigten, ein sensationelles Ergebnis erzielt: Beim erstmaligen Antritt bei einer Aufsichtsratswahl erhielt die DHV auf Anhieb 38,6 % der Delegiertenstimmen. Die Delegierten, die die DHV-Liste wählten, repräsentierten über 46.300 Stimmen!

Als Mitglied in den Aufsichtsrat wurde Josef Czok aus Köln gewählt. Ersatzmitglied ist Michael Adlhoch aus Kassel.

Bemerkenswert ist dieses Ergebnis auch, da es gegen die verdi-Liste erzielt wurde, die das Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger als Spitzenkandidatin in den Wahlkampf schickte.

Mit diesem Wahlergebnis setzt die DHV die Reihe der Wahlerfolge bei der REWE fort. Bereits seit 2004 ist die DHV im Aufsichtsrat der kleineren REWE Zentral AG vertreten. Bei der Aufsichtsratswahl 2008 holte die DHV mit einem Stimmenergebnis von 77,5 % sogar alle drei Aufsichtsratssitze.  Auch in anderen Handelsunternehmen ist die DHV mit starken Ergebnissen in den Aufsichtsräten vertreten: Bei den Aufsichtsratswahlen 2008 zur Metro AG und zur Metro Großhandelsgesellschaft konnte die DHV ihre Aufsichtsratsmandate halten. Bei der Kaufhof Warenhaus AG siegte die DHV 2008 mit rund 61,5 % der Stimmen deutlich vor ver.di. Bei der Hornbach Baumarkt AG holte die DHV 2008 mit einem Stimmergebnis von 66,7 % beide Gewerkschafts-Aufsichtsratssitze.

Das Ergebnis der Aufsichtsratswahl zeigt, dass die DHV das Delegiertenwahlsystem, das eher die DGB-Gewerkschaften bevorteilt, nicht zu fürchten braucht.  Der Grund für die zunehmenden Erfolge auch bei Delegiertenwahlen besteht darin, dass die DHV ausschließlich Beschäftigte aus den Unternehmen als Kandidatinnen und Kandidaten für die Aufsichtsratswahlen aufstellt.  Nach Philosophie der DHV sollen die Interessen der Beschäftigten nicht von externen Gewerkschaftsfunktionären, sondern von den Betriebsangehörigen wahrgenommen werden. Denn: Mitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaftszentrale! Diese DHV-Philosophie findet zunehmend auch Anklang unter den Wahlmännern bei Delegiertenwahlen.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Zurück zur Übersicht