Geschichte der DHV-Aktionärvereinigung e.V.

Die DHV-Aktionärvereinigung e.V. wurde am 17. November 1959 in Hamburg von Mitgliedern der DHV gegründet. Diese Gründung fiel in die Zeit der ersten Privatisierungen bzw. Teilprivatisierungen staatlicher Unternehmen durch die damalige Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer und Wirtschaftsminister Ludwig Erhardt.

Die ersten derartigen Maßnahmen betrafen die Unternehmen VW, Veba und Preussag. Deren Belegschaften konnten verbilligte Aktien beziehen. Dies gab den Ausschlag dafür, die Tradition der Vorkriegs-DHV wieder aufzunehmen, den Belegschaftsaktionären und auch anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zu den "Kleinaktionären" gehörten, anzubieten, ihre Stimmrechte bei den Hauptversammlungen zu vertreten und sich dabei für deren Interessen einzusetzen.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollten breite Schichten des Volkes – also vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – am Kapital der Unternehmen beteiligen werden. Es war daher die Intention der Gründer, dass deren Stimmrechte auch in ihrem Interesse ausgeübt werden. Hierfür war und ist aber das Depotstimmrecht der Banken ebenso wie das Eigenstimmrecht der Gesellschaften ein ungeeignetes Instrument – besonders, wenn es sich um Belegschaftsaktien handelt.

Mit der Gründung der DHV-Aktionärvereinigung e.V. wurde eine bewährte Praxis der Vorgängerorganisation teilweise wieder aufgenommen. In dessen verbandseigener Sparkasse hatte man einen "Kapitalschatz der deutschen Arbeit" eingerichtet, in dem die DHV-Mitglieder ihre Ersparnisse langfristig anlegen konnten und der einen bedeutenden Teil dieser Einlagen in Aktien investierte. Auch konnten die Mitglieder ihre eigenen Wertpapiere in der Depotabteilung dieser Sparkasse verwalten lassen. Die Stimmrechte der Aktien wurden dann in den Hauptversammlungen der Gesellschaften für die Mitglieder vertreten. Damit war es möglich, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den Vorständen der Gesellschaften auch auf der Kapitalseite zu vertreten.

Die Vertretung der Stimmrechte konnte allerdings nicht direkt durch die DHV als Gewerkschaft angeboten werden, da das Tarifvertragsgesetz die sogenannte "Gegnerfreiheit" von den Gewerkschaften fordert. Diese dürfen danach von den Arbeitgebern oder ihren Verbänden – also von der Kapitalseite – keine Zuwendungen annehmen und von diesen nicht abhängig sein. Um mögliche Interessenkollisionen von vornherein auszuschließen, wurde die DHV-Aktionärvereinigung e.V. als rechtlich eigenständiger Verein gegründet und beim Vereinsregister Hamburg eingetragen. An dieser Eigenständigkeit hat sich bis heute nichts geändert.

Der Vorstand der DHV-Aktionärvereinigung e.V. besteht zur Zeit aus:

  • Claus Baerbaum als Vorsitzendem
  • Jörg Hebsacker als stellv. Vorsitzendem
  • Hans-Jürgen Borchard als Beisitzer
  • Henning Röders als Beisitzer

In der Deutschen Angestellten Zeitung berichtet die DHV-Aktionärvereinigung e.V. auf eigenen Seiten über das aktuelle Geschehen, wie z.B. Hauptversammlungen, Aktien- und Kapitalmärkte und Gesetzen rund um den Kauf und Besitz von Wertpapieren.