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Tarifinformation Bundesfachgruppe Bankgewerbe

1. Juli 2003

Tarifinformation für die Beschäftigten bei den Volks-, Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

endlich ist es geschafft: Der am 28.05.2003 mit Erklärungsfrist bis zum 12. Juni abgeschlossene Tarifvertrag für die Angestellten bei den Volksbanken, Raiffeisenbanken und Genossenschaftlichen Zentralbanken ist von allen beteiligten Gewerkschaften akzeptiert worden und kann damit in Kraft treten.

 

Die wichtigsten Ergebnisse:

 

·       lineare Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 3,1 % rückwirkend zum 01.07.02,
um weitere 2 % zum 01.07.03 und noch einmal um 1 % zum 01.01.04

·       Verlängerung des Vorruhestands-Tarifvertrages bis Ende 2004

·       Verlängerung des Altersteilzeit-Tarifvertrages bis Ende 2006 und dessen Einbeziehung in das Rationalisierungsschutzabkommen

·       Verlängerung der Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung bis Ende 2006

·       Verlängerung der befristeten Regelung zu Samstagsarbeit bis Ende 2004

·       Abschluss eines Tarifvertrages zur leistungs- und/oder erfolgsorientierten Vergütung

- Inanspruchnahme durch freiwillige Betriebs- bzw. einzelvertragliche Vereinbarung

- variable Ausgestaltung von maximal 8 % des Tarifgehaltes aus Tariferhöhungen

- Vergütung von 92 - 109 % des Tarifgehaltes – je nach Zielerreichung

 

Die Verhandlungen über das "Bündnis für Arbeit", das Variabilisierungsvolumen für "Marktmitarbeiter" sowie die Tarifgruppenreform wurden erst einmal verschoben.

 

Mit dieser Vereinbarung wurde ein Tarifkonflikt beendet, der rund 14 Monate gedauert hat. Die sture Haltung von verdi verhinderte einen früheren Tarifabschluss, der angesichts der sich inzwischen verschlechterten Konjunkturaussichten wahrscheinlich bessere Ergebnisse gebracht hätte. Der DHV muss den Tarifabschluss aufgrund der immer noch nicht gerade rosigen Aussichten als einen fairen Kompromiss begrüßen, der im oberen Bereich des Erreichbaren liegt.

 

Bei der Ausgestaltung der Bedingungen des TV-LEV sind die Betriebs-/Personalräte gefordert. Sie haben die Aufgabe, mit ihrem Arbeitgeber die Bedingungen in "betriebseigenen" Vereinbarungen aushandeln.

 

Besonders in Betrieben, die noch keinen Betriebs-/Personalrat haben, stellt sich die Frage: Wer verhandelt mit dem Arbeitgeber? Einzelne Arbeitnehmer werden meist überfordert sein. Deshalb: Die Bildung eines Betriebsrates in Betrieben mit über 5 Beschäftigten ist unerlässlich für eine erfolgreiche Umsetzung des Tarifvertrages! Der   D H V   ist gern bereit, Ihnen bei entsprechenden Überlegungen und Vorbereitungen zur Seite zu stehen. Sprechen Sie uns an!

 

Der DHV – der Partner an Ihrer Seite!

 

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein rechtlich durchsetzbarer tariflicher Schutz unerlässlich. Als DHV-Mitglied sind Sie auf der sichereren Seite! Wir handeln für Sie die Tarifverträge aus, die für Sie unmittelbar gelten. Wir gewähren Ihnen Rechtsschutz vor den Arbeitsgerichten. Wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen bei den Volks-, Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken. Und wenn Ihr Arbeitgeber aus dem AVR ausgetreten sein sollte, dann ist eine DHV-Mitgliedschaft wertvoller denn je. Denn nur mit einer starken Mitgliederbasis in Ihrer Bank können wir den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zurückholen!

 

Gerade jetzt ist eine DHV-Mitgliedschaft von großer Bedeutung und besonderem Wert!

 

 

Wir kämpfen für Ihre Interessen!

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