Tarifinformation der Bundesfachgruppe Ersatzkassen
24. Januar 2012
4. Verhandlungsrunde KKH-Allianz:
Weiterhin zähe Gehaltsverhandlungen;
vorankommen abseits des Gehaltstarifs

Nach intensiven Verhandlungen signalisierte die Arbeitgeberseite, ihr Gehaltsangebot zu verbessern. Zu einem abschlussfähigen Angebot kam es jedoch noch nicht, u.a. ist noch die Frage der Laufzeit zu klären.
Auf jeden Fall soll der Gehaltstarifabschluss für alle Angestellten, Gebiets- und Regionalleiter sowie Auszubildenden gelten. Als Bestandteil des Abschlusses soll Auszubildenden außerdem eine Übernahme in ein Angestelltenverhältnis garantiert werden.
Neben der Gehaltsfrage wurden mit der Arbeitgeberseite am 23.01. weitere tarifrelevante Themen verhandelt. DHV und KKH-Allianz verständigten sich grundsätzlich auf folgende Ziele, die ab dem Jahr 2013 wirksam werden sollen:
- Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit in Anwendung der gesetzlichen Grundlagen
- Möglichkeit der Inanspruchnahme einer tariflichen Elternzeit:
Im Anschluss an die gesetzliche Elternzeit sollen Eltern für maximal 12 Monate Ihre Arbeitszeit um bis zu 50 % reduzieren können. Das Gehalt wird für diese Zeit teilweise aufgestockt. Nach Abschluss dieser Phase erhöht sich die Arbeitszeit wieder auf 100%. In der Nachbetreuungsphase wird das monatliche Gehalt um den monatlichen Aufstockungsbetrag aus der Betreuungsphase gekürzt. - Weihnachtsgeld:
Die Staffelung des Weihnachtsgeldes soll spürbar verbessert werden. Ein erster teilweiser Anspruch auf Weihnachtsgeld soll ab 2013 bereits nach zwei statt bisher fünf Jahren bestehen. Ziel ist zusätzlich ein Vorziehen des vollständigen Anspruchs auf Weihnachtsgeld. - Arbeitszeitmodell zum gleitenden Übergang in den Ruhestand:
Intensiv wurde auch über ein Zeitmodell zum gleitenden Übergang in den Ruhestand diskutiert. Ein entsprechendes Modell soll auf Guthabenbasis erfolgen. Sie können über einen bestimmten Zeitraum volle Arbeitszeit mit reduziertem Gehalt leisten. Sie erhalten dieses aufgebaute Guthaben anschließend als aufgestocktes Gehalt bei reduzierter Arbeitsleistung zurück. Die DHV rang dem Arbeitgeber dabei die Zusage ab, Nachteile in Bezug auf die gesetzlichen und betrieblichen Versorgungsansprüche im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten abzufedern.
V.i.S.d.P. Henning Röders