Tarifinformation der Bundesfachgruppe DRK

22. Mai 2006

Haustarifvertrag DRK – Blutspendedienst West


Der DRK – Blutspendedienst West gehört keinem Arbeitgeberverband an. Folglich ist Ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden, sondern hat in der Vergangenheit den BAT zu seinen Arbeitsbedingungen herangezogen. Eine Übernahme des TVÖD als Nachfolge des BAT lehnt der Arbeitgeber mit der Begründung ab, dass er nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes sei. Wir fordern daher den Arbeitgeber DRK Blutspendedienst West auf,  in Tarifverhandlungen mit dem DHV einzutreten, um einen Tarifschutz für unsere Mitglieder herzustellen.

Warum Tarifvertrag bzw. Haustarifvertrag ?

Rechtsgrundlage eines Tarifvertrages ist das Tarifvertragsgesetz.

Der Tarifvertrag verfolgt im wesentlichen drei Funktionen:

1.Schutzfunktion
Der Tarifvertrag soll den einzelnen Arbeitnehmer davor schützen, dass der wirtschaftlich stärkere Arbeitgeber bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen einseitig die Bedingungen bestimmt. Er dient damit der Chancengleichheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

2. Ordnungsfunktion
Der Tarifvertrag führt zur Typisierung der Arbeitsverträge, zu einer Überschaubarkeit der Personalkosten und damit einer autonomen Ordnung des Arbeitslebens.

3. Friedensfunktion
Der Tarifvertrag schließt während seiner Laufzeit Arbeitskämpfe und neue Forderungen hinsichtlich der in ihm geregelten Gegenstände aus.

Fazit :

Der Tarifvertrag garantiert den sozialen Frieden in einem Unternehmen.

Wenn Sie ebenfalls diese Ziele verfolgen, sowie Einfluss auf die Gestaltung des zukünftigen Tarifvertrages haben möchten, sollten auch Sie Mitglied der DHV werden.

Es lohnt sich DHV-Mitglied zu sein!
  1. Die Gewerkschaft DHV verhandelt für ihre Mitglieder Tarifverträge. DHV-Mitglieder genießen vollen Arbeits- und Sozialrechtsschutz sowie alle tariflichen Rechte!
  2. Die Gewerkschaft DHV beteiligt sich auch an (Warn-)Streikaktionen, jedoch ist für sie der Streik das letzte Mittel des Arbeitskampfes!
  3. Wir streiten für unsere Mitglieder bei Tarifverhandlungen, mit Arbeitgebern und vor Gerichten!
Wolfgang Frank                           Hans-Joachim Bondzio

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