Tarifinformation Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe

25. November 2003

Arbeitgeber fordern umfassende Änderungen des Manteltarifvertrages

In der zweiten Verhandlungsrunde am 10. November in Köln erzielten wir erwartungsgemäß mit den Arbeitgebern keine nennenswerten Ergebnisse.

1. Die Arbeitgeber haben klargestellt, dass sie über unsere Forderungen erst in der nächsten Verhandlungsrunde am 03. Dezember verhandeln wollen. Wir erwarten dann endlich ein Angebot der Arbeitgeber, wobei für uns klar ist: Die Arbeitgeber können sich nicht mehr hinter der angeblich schwachen Konjunktur verstecken. Die Talsohle ist durchschritten, und alle Anzeichen deuten auf einen Aufschwung im nächsten Jahr hin!

2. Die Vorschläge der Arbeitgeber zur Änderung einzelner Bestimmungen im Manteltarifvertrag sind in Teilbereichen nicht akzeptabel und auf betrieblicher Ebene teilweise auch nicht von praktischer Relevanz.

Hier die Forderungen kurz zusammengefasst:

  • Herausnahme der übertariflich bezahlten Angestellten aus dem Anwendungsbereich der tariflichen Arbeitszeitregelung
  • Möglichkeit der individualvertraglichen Vereinbarung von Samstagsarbeit ohne Beteiligung des Betriebsrates und ohne Samstagszuschlag
  • Einführung einer zweistufigen Niedriglohngruppe an Stelle der Gehaltsgruppen I und II im Manteltarifvertrag, also:
    Gehaltsgruppe A: 1.200 €
  • Gehaltsgruppe B: 1.230 € (1. Berufsjahr)
          1.300 € (ab dem 2. Berufsjahr)
  • Tarifvertragliche Vergütung von Ausgebildeten erst im Monat nach bestandener Abschlussprüfung
  • Modifizierung der Arbeitszeitkorridorregelung: Streichung der Parität zwischen Arbeitszeitverlängerungen auf bis zu 42 Stunden/Woche und Arbeitszeitverkürzungen
  • Mehr Flexibilität für Call-/Service-Center und IT-Servicebereitschaften bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit
  • Öffnungsklauseln für Langzeitkonten
  • Abschaffung der Spesenregelung in § 5 GTV
  • Streichung von Tätigkeitsmerkmalen

Der DHV sieht nach diesen Vorgaben keinen Bedarf, die übertariflich bezahlten Angestellten aus dem Anwendungsbereich der tariflichen Arbeitszeit herauszunehmen. Auf betrieblicher ebene kann bereits heute mit Zustimmung des Betriebsrates über Mehrarbeit von bestimmten Personengruppen Einigkeit erzielt werden.
Warum die Ausweitung der Samstagsarbeit notwendig sein soll, konnten die Arbeitgeber nicht schlüssig erklären. Die Erfahrungen im Bankensektor zeigen, dass die Kunden ganz überwiegend den Samstag zu anderen Dingen als Bankgeschäften nutzen. Das ist nach unseren Erfahrungen auf die Versicherungsbranche zu übertragen. Wer am Wochenende Fragen zu seinen Versicherungsverträgen hat, wendet sich erfahrungsgemäß an seinen Versicherungsvertreter oder an die Service-Hotlines der Versicherungen. Samstagsarbeit kann im übrigen heute bereits mit Zustimmung des Betriebsrates vereinbart werden.

Der DHV wies die Forderung nach Einführung einer Niedriglohngruppe A und B sowie die geforderte Veränderung der tariflichen Vergütung für Ausgebildete zurück. Die Arbeitgeber müssen sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sein: Sie können keine Gehaltsgruppen unter Sozialhilfeniveau schaffen. Die Gewährung eines vollen Monatsgehalts für Ausgebildete im Monat ihrer Abschlussprüfung tut keinem Arbeitgeber weh. Dieses unter dem Vorwand der Kostenreduzierung erheblich zu reduzieren demotiviert die frisch Ausgebildeten!

Die Streichung der Parität zwischen Arbeitszeitverlängerungen und Arbeitszeitverkürzungen ist kritisch zu sehen. Die Arbeitgeber haben, bei richtiger Anwendung, die Möglichkeit, eine Vielzahl von Arbeitsverträgen mit 42 Stunden/Woche abzuschließen.

Zum Thema Öffnungsklausel für Langzeitkonten sowie der Forderung nach mehr Arbeitszeitflexibilität für Call-/Service-Center und IT-Servicebereitschaften zeichnen sich Annäherungen ab. Wichtig für uns ist, dass die Mitbestimmung nicht ausgeschaltet oder umgangen wird!

Bei der Abschaffung der Spesenregelung signalisierten die Arbeitgeber, unseren Vorschlag folgen zu wollen, also die Spesenregelungen des Außendienstes für den Innendienst zu übernehmen.

V.i.S.d.P.: Henning Röders, Wolfgang Stögbauer

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