Tarifinformation Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
10. September 2009
Tarifverhandlungen Werbeaußendienst Versicherungen:
DHV fordert 5 % mehr Gehalt und unverrechenbares Mindesteinkommen für alle Außendienstbeschäftigten!

Erweiterung der unverrechenbaren Mindesteinkommensregelung (§ 19 Ziffer 1 Abs. 2 Satz 2 MTV) auch auf den nicht organisierenden Werbeaußendienst!
Was nützen den Beschäftigten des nicht organisierenden Werbeaußendienstes die Erhöhungen des Mindesteinkommens, wenn sie jede Anpassung ins Verdienen bringen müssen? Gegenüber dem organisierenden Werbeaußendienst ist dies eine nicht nachvollziehbare Benachteiligung, zumal auch der nicht organisierende Werbeaußendienst in zunehmendem Maße mit Verwaltungsaufgaben belastet wird.
Erhöhung der Mindesteinkommen nach § 3 GTV um 5 %. Komplette Anrechnung der Erhöhung auf den unverrechenbaren Anteil des Mindesteinkommens.
Die Beschäftigten des Werbeaußendienstes haben wegen der letzten moderaten Erhöhung des Mindesteinkommens einen Nachholbedarf gegenüber anderen Tarifabschlüssen. Die schlechte wirtschaftliche Lage darf hierbei keine Ausrede sein.
Erhöhung der Sozialzulage nach § 4 GTV um 10 %.
Anhebung der in § 19 Ziff. 5 MTV und § 22 Ziff. 3 MTV beschriebenen Höchstsätze für die Sonderzahlungen um 5 %.
Anhebung der Gehaltsfortzahlung im Urlaub nach § 22 Ziff. 2 MTV um 5 %.
Änderung des Altersteilzeitabkommens für den „organisierenden Werbeaußendienst“ in ein Altersteilzeitabkommen für den „gesamten Werbeaußendienst“. Fortführung des Altersteilzeitabkommens über den 31.12.2009 hinaus bis mindestens 30.06.2011.
V.i.S.d.P.: Henning Röders