Tarifinformation Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
23. September 2009
Tarifabschluss Werbeaußendienst Versicherungen:
Mindesteinkommen erhöht – Arbeitgeberforderung nach Kürzung bei dauerhaftem Unterverdienst abgewehrt

Am 22. September einigten sich DHV und der Arbeitgeberverband des Privaten Versicherungsgewerbes (agv) auf eine Anhebung der Mindesteinkommen für die Beschäftigten im Werbeaußendienst. Die Tarifeinigung seht bei einer Laufzeit bis zum 30.06.2012 folgende Erhöhungen vor:
| Ab 01.04.2010 | Ab 01.07.2011 | |
| Mindesteinkommen Stufe I | 1.770 € (+ 2,9%) | 1.810 € (+ 2,3 %) |
| Mindesteinkommen Stufe II | 1.845 € (+ 1,4 %) | 1.865 € (+ 1,1 %) |
| Mindesteinkommen organisierender Werbeaußendienst | 2.225 € (+ 2,5 %) | 2.275 € (+ 2,3 %) |
| Unverrechenbarer Anteil für organisierenden Außendienst | 475 € (+ 1,1 %) | 480 € (+ 1 %) |
| Sonderzahlungen | Ab 01.04.2010 | Ab 01.07.2011 |
| Einkommensgrenzen für Anspruch auf Sonderzahlung | 4.390 € (+ 2,6 %) | 4.500 € (+ 2,5 %) |
| Höchstbeträge für Sonderzahlungen gem. § 19 Ziff. 5 MTV |
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| Höchstbeträge für Sonderzahlungen gem. § 22 Ziff. 3 MTV |
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| Provisionsausgleich für Eigengeschäfte pro tariflichen Urlaubstag | 280 € (+ 3,7 %) | 290 € (+ 3,6 %) |
Das Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst wird bis zum 30.06.2011 verlängert.
Der Tarifabschluss ist ein akzeptabler Kompromiss, der den Beschäftigten des Versicherungsaußendienstes eine angemessene Sicherung ihres Mindesteinkommens garantiert. Zumal die von den Arbeitgebern geforderten Einschnitte verhindert werden konnten.
Abwehren konnte die DHV die Forderung der Arbeitgeber zur Reduzierung des Mindesteinkommens bei einem unter dem Mindesteinkommen liegenden Unterverdienst von mindestens drei Jahren! Die DHV-Tarifkommission lehnte diese Forderung vor allem wegen der Gefahr von Arbeitgeberwillkür ab. Denn: Beschäftigte, die infolge von Krankheit, Umstrukturierungen oder negativen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unverschuldet an dem Verdienst des Mindesteinkommen gehindert werden, dürfen nicht mit der Kürzung des Mindesteinkommens noch zusätzlich bestraft werden!
Abwehren konnte die DHV auch die Forderung der Arbeitgeber zur Streichung der Sozialzulage!
Durchsetzen konnte sich die DHV-Tarifkommission leider nicht mit ihrer Forderung nach der Einführung eines unverrechenbaren Anteils am Mindesteinkommen auch für den nicht organisierenden Außendienst. Die Arbeitgeberseite lehnt diese Forderung kategorisch ab mit der Begründung, dass es sich hierbei um einen für sie nicht akzeptablen Systemwechsel im Verdienst des Versicherungsaußendienstes handelt.
In diesem Punkt liegen trotz des Tarifkompromisses die Meinungen von DHV und agv weiter auseinander. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dem nicht organisierenden Außendienst kein unverrechenbares Mindesteinkommen zugebilligt wird, obwohl er immer mehr Verwaltungsarbeit leisten muss und damit weniger Zeit für Vertragsabschlüsse hat. Dieses Thema werden wir auch in zukünftige Tarifrunden einbringen.
Die DHV ist die einzige Gewerkschaft, die sich in der Tarifrunde 2009 für die Einführung eines unverrechenbaren Anteils am Mindesteinkommen auch für den nicht organisierenden Außendienst eingesetzt hat. Stärken Sie uns mit Ihrer DHV-Mitgliedschaft den Rücken! Mit Ihrem Engagement erhöhen Sie unsere Chancen, in der nächsten Tarifrunde in diesem für viele Außendienstbeschäftigte wichtigen Punkt eine Angleichung von organisierenden und nicht organisierenden Außendienst zu erreichen!
V.i.S.d.P.: Henning Röders