Informationen Landesverband Bayern

27. Juli 2011

Tarifabschluss für Einzelhandel in Bayern

Tarifabschluss in Bayern!

Die Tarifkommission der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., Landesverband Bayern begrüßt den Weg zum Abschluss und die zügige Lösung des Tarifkonfliktes nach der Vorlage aus Baden-Württemberg. Nachdem das Ergebnis bereits auf Bundesebene als Pilotabschluss bezeichnet wurde, hatten sich die DHV-Tarifkommission in Bayern für eine Übertragung auf unseren Regionalbereich ausgesprochen. Wichtig sind auch die Zusammenführung der Ortsklassen über einen Zeitraum bis 2014, der sich in der durch Zwischenschritte jeweils zu Jahresanfang zu den normalen Tariferhöhungen vollzieht. Positive Veränderungen sind unter dem Aspekt der Angleichung auch bei der Urlaubsregelung zu verzeichnen. Ab 2012 erhalten alle 36 Tage Urlaub auf eine sechs-Tage-Woche betrachtet, womit vor allem die jüngeren profitieren.

DHV-Forderung nahezu erfüllt

Das Ergebnis sieht eine Steigerung der Löhne und Gehälter von 3,0% ab 01. Juli 2011 und ab 01. Juli 2012 um weitere 2% vor. Die zweite Stufe setzt ebenfalls etwas später ein, wird aber durch eine Einmalzahlung im Mai 2012 mit 50,00 € ergänzt. Damit ist die 3 vor dem Komma erreicht, was unseren DHV-Forderungen nahezu entspricht. Auch die Länge der Laufzeit – unsere Verhandlungslinie zielte von Anfang an auf zwei Jahre ab - war mit unserer Forderung von jeweils 3,7% für die Jahre 2011 und 2012 annehmbar.

 

Die Vergütungssätze für Auszubildende betragen ab

ab 1. September 2011ab 1. September 2012

im 1. Ausbildungsjahr€664,00im 1. Ausbildungsjahr€678,00

im 2. Ausbildungsjahr€733,00im 2. Ausbildungsjahr€748,00

im 3. Ausbildungsjahr€844,00im 3. Ausbildungsjahr€861,00

im 4. Ausbildungsjahr€897,00im 3. Ausbildungsjahr€915,00

und haben Gültigkeit bis zum 31. August 2012.und haben Gültigkeit bis zum 31. August 2013

Die genauen Werte für Lohn und Gehalt entnehmen Sie den nachfolgenden Tabellen umseitig.

Aus Sicht der regionalen Umsetzung stehen noch Fragen nach der eingeforderten Unterstützung auf der Basis von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE), dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder dem Gesetz über die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen einzuführen, und der Verlängerung und Aufstockung des Tarifvertrages Vorsorgeleistung aus.

Zur Zeit werden die vollständigen Texte des Tarifwerks ausgearbeitet. Unsere Mitglieder bekommen die Abfassungen mit den Lohn- und Gehaltstabellen separat zugeleitet.

Info-Blatt mit Tabellenwerten hier zum download.

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