Informationen Landesverband Bayern

11. April 2011

Bayerischer Einzelhandel - DHV-Tarifforderung 2011!

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

die DHV-Tarifkommission für Bayern hat folgende Forderungen für die Tarifrunde 2011 beschlossen:

1.Gehaltsforderung: 2 x 3,7 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten

Wir reden nicht lange um den „heißen Brei“ herum, sondern bringen es auf den Punkt:
Eine effektive Gehaltserhöhung von 3,7% ist realistisch und angemessen. Auch der Einzelhandel befindet sich im Aufschwung, ja hatte weniger Einschnitte aus der Krise als erwartet. Einen entscheidenden Anteil daran haben die Beschäftigten der Branche in Bayern, Sie liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrer engagierten Arbeit die Unternehmenserfolge erst ermöglichen. Diese erfreuliche Entwicklung muss ihren Niederschlag in einer Gehaltserhöhung finden, die deutlich über der Inflationsrate liegt, und mehr als bei Ruheständlern betragen muss. Die bisher in anderen Tarifregionen von der Arbeitgeberseite angebotenen 1,5% auf zwölf Monate bei drei Nullmonaten sind zu wenig. Es bedarf eines deutlichen Signals nach vorne und bei der Laufzeit beiderseitiger Planungssicherheit.
Wir bieten der Arbeitgeberseite deshalb für die Tarifrunde 2011 einen Tarifabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten an. Die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 3,7% soll nach zwölf Monaten erfolgen.

2.Aufstockung bzw. Verlängerung des Tarifvertrages Vorsorgeleistung

Wir haben in der letzten Tarifrunde den für viele wichtigen Einstieg in die Stärkung der zweiten Renten geschaffen. Die Regelung läuft nach dem 31.12.2011 aus.
Eine wesentliche Voraussetzung für Konsum im Alter ist, dass man eine auskömmliche Rente hat. Dies ist bei einigen Beschäftigten aus der reinen Eigenvorsorge nicht möglich. Auch die gesetzliche Rente weist hier nicht immer die wirtschaftlich notwendige Grundlage.
Die Meinungen der Beschäftigten im Einzelhandel in Bayern, die auch weiterhin mit unserem Fragebogen (siehe Tarif-Info Nr.01/2011) eingeholt wird, bestärken uns darin. Deshalb setzten wir auf die Verlängerung und Aufstockung des Tarifvertrages Vorsorgeleistung. Auch hier gilt unser deutliches Signal nach beiderseitiger Planungssicherheit durch die Laufzeit.

DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., ihr langjähriger Tarifpartner wird bei Aufnahme der Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite im Mai die Unterstützung einfordern, Mindestlöhne im Handel auf der Basis von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE), dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder dem Gesetz über die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen einzuführen. Dies ist ein Beschluss des Bundesgewerkschaftstages der DHV im November 2010.

Die allgemeinen Entwicklungen anderer Tarifbereich werden wir dabei genauso wenig außer acht lassen wie die berechtigten Wünsche der Belegschaften hier in Bayern.

Info-Blatt mit Fragebogen hier zum download.

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