Informationen Landesverband Bayern

10. Juni 2011

Vorlage aus Bayern genutzt

Bay03/2011

10.06.2011

 


Tarifinformation

Einzelhandel


Vorlage aus Bayern genutzt

Nachdem am 09.06.2011 für Bayern Tarifverhandlungen ohne Ergebnis geführt wurden stand zu befürchten, dass sich die Situation aus dem Jahr 2009 wiederholt. Einzig das neue Angebot der Arbeitgeberseite ließ ein wenig Spielraum erkennen, der aber nicht den Grundsatzforderungen der Gewerkschaften einer ersten deutlichen, dem Großhandel entsprechenden Steigerungsstufe entsprach.

Die Vorlage beinhaltet die Anhebung der Löhne und Gehälter ab dem 1. August nach drei Nullmonaten um 2,5 %, also 1,88 % auf das Tarifjahr gerechnet. Ab dem 1. Juli 2012 sollen die Beschäftigten 1,5 % mehr, also 1,3 % auf das Tarifjahr gerechnet bekommen. Diese Erhöhung soll aber nicht dauerhaft in die Entgelttabelle einfließen. Mit diesem Stand wurde sich auf Anfang Juli vertagt. Der nahtlose Anschluss an diese Ausgangsposition für Verhandlungen in anderen Regionalbereichen zeigt sich jetzt.

Tarifabschluss in Baden-Württemberg!

Im Einzelhandel des Landesverbandes Baden-Württemberg ist es in der vergangen Nacht nach Verhandlungen zu einem Tarifabschluss gekommen. Die Tarifkommission der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., Landesverband Bayern begrüßt diesen Weg zum Abschluss und die zügige Lösung des Tarifkonfliktes nach der Vorlage aus Bayern. Nachdem das Ergebnis bereits auf Bundesebene als Pilotabschluss bezeichnet, wird erwartet die DHV-Tarifkommission in Bayern eine Übertragung auf unseren Regionalbereich.

DHV-Forderung nahezu erfüllt

Das Ergebnis sieht eine Steigerung der Löhne und Gehälter von 3,0% ab 01. Juni 2011 und ab 01. Juni 2012 um weitere 2,0% vor. Außerdem wird es eine Einmalzahlung im April 2012 in Höhe von 50,00 EURO. Damit ist die 3 vor dem Komma erreicht, was unseren DHV-Forderungen nahezu entspricht. Auch die Länge der Laufzeit – unsere Verhandlungslinie ziele von Anfang an auf zwei Jahre ab - war mit unserer Forderung von jeweils 3,7% für die Jahre 2011 und 2012 annehmbar, wie das Ergebnis zeigt.

Wichtig sind auch die Anpassungen des Manteltarifvertrages an neuere Rechtentwicklungen. Hierbei ist besonders der Wegfall der Staffelungen im Urlaub zu beachten. Es werden zukünftig alle einen Anspruch auf sechs Wochen Urlaub haben (dies entspricht 36 Werktagen bei einer sechs-Tagewoche wie im Einzelhandel).

Aus Sicht der regionalen Umsetzung stehen noch Fragen nach der eingeforderten Unterstützung, Mindestlöhne im Handel auf der Basis von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE), dem Arbeitnehmerentsendegesetz oder dem Gesetz über die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen einzuführen, und der Verlängerung und Aufstockung des Tarifvertrages Vorsorgeleistung aus.

Info-Blatt mit Fragebogen hier zum download.

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