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1. Mai 2006

Sozialplan gibt Schutz!

Der DHV-Deutscher Handels- und Industrieangestelltenverband im CGB hat immer auf die Verhandlungsgremien zwischen Arbeitnehmervertretung(en) und Arbeitgeber gesetzt. Zwar wurde für viele Mitarbeiter nicht immer offensichtlich verhandelt und wir wollten schon im März eine Information an die Mitarbeiter einfordern "Wer verhandelt, was wann mit wem?". Aber die jetzt gefundene Vereinbarung und der Weg über die zuständigen Gremien der Gesamtbetriebs-räte findet unsere Unterstützung.


Der Sozialplan steht, und der gewählte Weg dahin ist richtig
An dem vom DHV gewählten Weg festzuhalten, über die Betriebsratsgremien zu einer schützenden Vereinbarung mit der Allianz AG zu kommen, ist richtig. Die in den Bedingungen festgelegten Ziele sind ambitioniert. Operative Ergebnisver-besserungen von 200 Mio. EUR pro Jahr steigernd und mehr dürfen dabei nicht nur durch Reduzierung der Personalkosten erreicht werden. Denn dann würden die Befürchtungen, es werde einen groß angelegten Stellenabbau geben, in blankes Entsetzen der Realität umschlagen.


Beschäftigungssicherung und nicht Personalabbau
Als im Unternehmen vertretene Gewerkschaft können wir, der DHV ein Oberziel "Stellenabbau" nicht teilen. Der Sozialplan wird unserem Ziel der Beschäftigungs-sicherung gerecht. Welche Auswirkungen weitere Entscheidungen der Allianz AG zu Standorten, Mitarbeiterzahlen etc. für den Einzelnen haben ist damit noch nicht entschieden. Hier werden örtlich mit den Betriebsräten weitere Schritte notwendig und Maßnahmen zu besprechen sein. 


"Der Ball liegt jetzt im Feld des Arbeitgebers"
 
Es ist nicht verständlich, weshalb vorher an dem Sachverstand und dem Lösungswillen der Beteiligten von Dritter Seite, z.B. durch die Bildung einer "Tarifkommission" gezweifelt und nicht abgewartet wurde. Es sollten aber zukünftig mehr Informationen und Zwischenstände aus den Gremien an die Mitarbeiter kommen. 
Der Geschäftsführung der Allianz ist in diesem Zusammenhang empfohlen, auch ihre Führungskräfte auf diese konstruktive Zusammenarbeit hinzuweisen. Im Interesse der Mitarbeiter dürfen keine Tatsachen für den einzelnen Mitarbeiter geschaffen werden, ohne dass die gesetzlichen Vorschriften der Mitbestimmung und die jetzt getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden. 
  

Mitglied werden, Mitbestimmen, Mitgestalten!

V.i.S.d.P.: Ralf Holten, DHV-Landesgeschäftsführer Bayern

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