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15. März 2007

Ohrfeige für verdi

Der Umbau des Allianz-Konzerns, den auch die DHV mit kritischen Augen sieht, führt zu wesentlichen Veränderungen der Mitbestimmung. Da die meisten Mitarbeiter von einer bestehenden Tochtergesellschaft in eine neu gegründete überführt werden, sind überall neue Aufsichtsräte zu bestimmen. Dies erfolgt, bis zur nächsten regulären Aufsichtsratswahl, über eine Bestellung durch das für München zuständige Kammergericht. Bei der Bestellung der zwei Gewerkschaftsvertreter der Allianz Deutschland AG blieben die externen verdi-Kandidaten außen vor – bestellt wurde unser DHV-Kollege Karl Neumeier sowie die Kollegin Sommer vom DBV.

Die sofortige Beschwerde von verdi wurde jetzt vom Landgericht München zurück gewiesen. Die Begründung ist eine Ohrfeige für verdi und ihren Anspruch, die Belegschaft zu vertreten:

Kollege Neumeier sei bereits im Allianz-AG-Aufsichtsrat gewesen, Frau Sommer sei 21 Jahre bei der Allianz und gehöre einem Betriebsrat an. Damit hätten beide nachgewiesen, dass sie die Belegschaft zu vertreten wüssten. Sie seien damit für diese Aufgabe qualifizierter als die externen verdi-Angestellten.

Verdi hatte argumentiert, ihre Kandidaten hätten Rückhalt in der Belegschaft, weil sie bereits auf verdi-Listen in Tochtergesellschaften, in denen weder DHV noch DBV kandidiert hätten, mit großer Mehrheit gewählt wurden. Dieses Argument war ein Rohrkrepierer besonderer Art: Das Gericht stellte trocken fest, dass die Wähler ja gar keine Wahlmöglichkeit außer den verdi-Kandidaten gehabt hätten; man könne daher keineswegs von Rückhalt in der Belegschaft sprechen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, weil dagegen eine weitere sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Trotzdem: die Begründung ist eine Ohrfeige für verdi.

Jörg Hebsacker

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