Informationen Betriebsgruppe BARMER Ersatzkasse

1. März 2004

Haustarifverhandlungen: Konstruktive erste Verhandlungsergebnisse

Am 17. Februar fand in Wuppertal die erste Verhandlungsrunde zwischen dem DHV und der BARMER über den Abschluss eines Haustarifvertrages zur Absenkung der Wochenarbeitszeit statt.

Aufgrund der Beschäftigungssicherungsklausel des Ergänzungstarifvertrages Nr. 14 zum EKT ist der BARMER die Möglichkeit eingeräumt worden, durch Haustarifvertrag mit dem DHV die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden im Rahmen eines Arbeitszeitkorridors auf bis zu 35 Stunden zu vereinbaren.

Das Ziel lautet: Der Haustarifvertrag zur Arbeitszeitabsenkung muss sozialverträglich gestaltet werden. Insbesondere muss der Einkommensverzicht so moderat wie möglich ausfallen. Keine übermäßigen Härten!

Die konstruktive Atmosphäre der Verhandlungsrunde trug zur Annäherung in wichtigen Fragen bei:

  • Absenkung der tariflichen Wochenarbeitszeit für alle Mitarbeiter um eine Stunde
    Eine befristete Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden auf 37,5 Stunden und eine anteils-mäßige Arbeitszeitabsenkung bei Teilzeitbeschäftigten wurde diskutiert. Der Einkommensverlust würde sich dadurch auf 2,6 % belaufen. Die gleiche Kürzung erfolgt auch bei Teilzeitbeschäftigten. Diese Regelung soll vorerst bis zum 31.12.2004 gelten. Im Herbst werden dann weitere Verhandlungen aufgenommen.
  • keine Absenkung bei Teilzeitvereinbarungen aufgrund der Teilzeitinitiative
    Bei allen Mitarbeitern, die aufgrund der Teilzeitinitiative Ihre Wochenarbeitszeit auf unter 37,5 Stunden verkürzt haben, wird keine weitere Kürzung mehr vorgenommen.
  • Verpflichtung zur Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit
    Die tatsächliche Wochenarbeitszeit wird weiterhin 38,5 Stunden betragen. Die Mehrarbeitsstunde wird automatisch auf ein so genanntes Tarifkonto gestellt. Der/Die Beschäftigte erhält zusätzlich 25 % Zuschlag auf sein Tarifkonto, wie bei einer normalen Überstunde (Teillohnausgleich in Freizeit). Das Zeitguthaben auf dem Tarifkonto kann ab der Einrichtung abgebaut werden und dann (Stichtag ist der 31.12.2006) aufgelöst werden. Eine Barabgeltung incl. der Zuschläge wäre möglich, wenn aus betrieblichen Gründen der Abbau des Tarifkontos nicht vorgenommen werden konnte.
  • Offene Punkte
    In der Verhandlungsrunde blieb offen, inwieweit "rentennahe Jahrgänge" und Altersteilzeitbeschäftigte von dieser Arbeitszeitverkürung bzw. der Einkommensverlust gemindert werden könnte.
  • DHV Forderung :Einrichtung von Langzeitarbeitskonten
    Eine Arbeitszeitabsenkung ist in vielen Geschäftsstellen schlecht realisierbar. Denn trotz Mitglieder-schwundes ist die Arbeitsbelastung vielerorts nach wie vor hoch. Kann der anstelle der Zulage nach
    § 23 a EKT in Anspruch zu nehmende Urlaub überhaupt genommen werden? Die Übertragung dieser Urlaubstage, die sonst nach den vorgesehen Fristen verfallen, auf ein Langzeitarbeitskonto mit Unverfall-barkeitsanspruch ist sicherlich von Vorteil.
  • DHV Forderung :Ausschöpfung von Einsparpotentialen
    Die Beschäftigten müssen von überflüssigen Tätigkeiten vor allem im Bereich Controlling entlastet wer-den. Hier wird viel Arbeitszeit vergeudet. Auch müssen z.B. die Vertriebsbüros stärker ihre eigentliche Rolle, die Geschäftsstellen bei ihrer Arbeit zu unterstützen, wahrnehmen.

Die DHV-Verhandlungskommission geht davon aus, dass die Verhandlungen zu einem zügigen Ergebnis führen werden.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Zurück zur Übersicht