Informationen Betriebsgruppe BARMER Ersatzkasse

26. April 2006

Weiterentwicklung des EKT Ja!
Aber nicht auf Ihre Kosten!

Liebe Kolleginnen,
Liebe Kollegen,

Am 24. April fand in Wuppertal ein Tarifgespräch zwischen der Tarifgemeinschaft und dem DHV über die Weiterentwicklung des EKT statt.

Wir stellten klar:

Eine Weiterentwicklung des EKT darf nicht auf Ihre  Kosten gehen!

Mit den Tarifabschlüssen 2003 und 2005 haben  Sie bereits genug Einbußen hinnehmen müssen. Weitere Einschränkungen des EKT lösen keine finanziellen Probleme!

Deshalb:

  • Gehaltskürzungen sind nicht verhandelbar!
  • Keine Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich!

Eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit würde vor allem in den Regionen mit Überhang die Situation verschärfen. Eine Verlängerung ohne Lohnausgleich bedeutet Gehaltsabsenkung besonders für Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitszeit eine bestimmte Anzahl von Wochenarbeitsstunden vorsieht.

Dialogbereitschaft signalisierte der DHV  bei der Frage der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten. Diese bieten Ihnen  die Möglichkeit, Arbeitszeit z.B. für den früheren Renteneintritt anzusparen.

Folgende Voraussetzungen müssen allerdings dabei vorliegen:

  • Freiwilligkeit: Sie   sollen allein über den Aufbau eines Lebensarbeitszeitkontos bestimmen. Es soll nicht von der Genehmigung der Kasse abhängen!
  • Angesparte Lebensarbeitszeitguthaben dürfen nicht zweckentfremdet werden!

Der DHV schlägt eine Öffnungsklausel im MTV EKT für einen Haustarifvertrag zur Ausgestaltung des Lebensarbeitszeitkontos vor.

Über die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten hinaus sieht der DHV keinen Handlungsbedarf beim Thema Arbeitszeitkonten. Die bestehenden Regelungen sind ausreichend!

V.i.S.d.P.: Henning Röders

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