Informationen Betriebsgruppe BARMER Ersatzkasse
23. November 2009
Informationen zu den Verhandlungen zum Vereinigungstarifvertrag BARMER GEK

Am 20. November 2009 führten DHV und BARMER in Wuppertal ein Tarifgespräch über den Abschluss eines Vereinigungstarifvertrages mit der BARMER GEK. Dabei wurde Übereinstimmung erzielt:
- Ziel ist die Wahrung der Kontinuität der Arbeits- und Tarifvertragsbedingungen zum Zeitpunkt der Vereinigung.
- Die Regelungen des EKT - einschließlich aller Anlagen, d.h. auch der Anlage 12! - für die BARMER-Beschäftigten und des GEKT für die GEK-Beschäftigten sollen bis zum Inkrafttreten eines Haustarifvertrages gelten.
- Damit sollen die Regelungen des Ergänzungstarifvertrages Nr. 24 für die BARMER-Beschäftigten auch in der neuen Kasse gelten. Die Tariferhöhung in Höhe von 2,4 % zum 01.04.2010 soll ebenso garantiert werden wie der Weiterbildungstag für DHV-Mitglieder!
- Die Wuppertaler Pensionskasse soll für die GEK-Beschäftigten geöffnet werden.
Die DHV-Verhandlungskommission wies darauf hin, dass der Vereinigungstarifvertrag eine Aussage zur Geltung des Ergänzungstarifvertrages Nr. 24 auch für die Ruhegeldempfänger nach der Anlage 7 a enthalten muss. Mit einer entsprechenden Regelung ist für diesen Personenkreis zweifelsfrei die vereinbarte Erhöhung der Ruhegeldbezüge zum 01.04.2010 sicher gestellt.
Zustimmung hat die DHV-Verhandlungssituation zur geplanten Einrichtung eines gemeinsamen Übergangs-Hauptpersonalrates signalisiert. Die neue Kasse muss mit einem solchen Übergangsgremium arbeiten. Eine personalratslose Zeit bis Juni 2010 ist angesichts der anstehenden Aufgaben weder im Sinne der Beschäftigten noch im Sinne des Unternehmens.
Die Verhandlungen werden am 09. Dezember in Wuppertal fortgesetzt.
V.i.S.d.P. Henning Röders