Informationen Betriebsgruppen der DHV
1. Verhandlungsrunde Stiftung Bildung und Handwerk

Am 16.10.2007 wurden die diesjährigen Tarifverhandlungen für die 2.400 Mitarbeiter der Stiftung Bildung und Handwerk in Hannover aufgenommen.
Die Arbeitgeberin lehnt die von DHV geforderte lineare Erhöhung der Einkommen kategorisch ab und begründet das mit den besonderen Belastungen der Bildungsbranche durch die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Dienststellen und Arbeitsgemeinschaften: 98 % des Umsatzes würden mit diesen Auftraggebern abgewickelt. Seit mehreren Jahren sinken die Preise für Bildungsdienstleistungen auf ein extrem niedriges Niveau, zahlreiche Bildungsträger seien insolvent geworden, die meisten Bildungsträger hätten ihre Mitarbeiterzahl halbiert. Angesichts des Wettbewerbsdrucks sei es nicht zu verantworten, die Einkommen linear zu erhöhen, damit die Kalkulationsbasis für die bevorstehenden Ausschreibungen zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verschlechtern. Zwangsläufige Folge sei der Verlust von Aufträgen und damit die Freisetzung von Arbeitskräften.
Spielraum sieht der Arbeitgeber nur bei einer Verbesserung des Tarifvertrages über Gratifikation / Erfolgszuwendung. Hier könne der Einstieg abgesenkt und die Höhe der Erfolgsbeteiligung angehoben werden. Konkrete Vorstellungen will der Arbeitgeber in der nächsten Verhandlungsrunde vorlegen.
Die DHV – Tarifkommission nahm die Ausführungen der Arbeitgebervertreter zur Kenntnis und begründete ihre Forderung. Die zurückliegenden Jahre hätten erhebliche Einbußen für die Beschäftigten gebracht; auch wenn die Krise der Bildungsbranche noch nicht durchgestanden sei, bedürfe es mit einem Tarifabschluss eines deutlichen Signals an die Mitarbeiter, dass ihre Arbeitsplätze in den Stiftungsunternehmen zukunftssicher seien. Nach mehreren Gesprächsrunden wurden die Tarifverhandlungen am Spätnachmittag unterbrochen - sie werden am 28.11.2007 in Berlin fortgesetzt.
Der Entgelttarifvertrag wurde von der DHV fristgemäß zum 31.12.2007 gekündigt. Kommt es bis dahin zu keinem Tarifabschluss, läuft dieser Tarifvertrag zu diesem Zeitpunkt aus. Er kommt dann in die so genannte Nachwirkung: nur DHV-Mitglieder haben dann einen tarifvertraglichen Anspruch auf die Leistungen dieses Tarifvertrages.
V.i.S.d.P.: Jörg Hebsacker