Informationen Betriebsgruppen der DHV
Information für Mitarbeiter der Dresdner Bank:
Werden Sie DHV-Mitglied - Und das Rationalisierungsschutzabkommen gilt für Sie über den 01.01.2009 hinaus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank ist in vollem Gange. Mit dem Übernahmeprozess einhergehen wird ein Umstrukturierungsprozess. Der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank, Martin Blessing, hat bekanntlich einen radikalen Abbau von 9.000 Stellen angekündigt.
Sie stellen sich die berechtigte Frage, was mit Ihrem Arbeitsplatz im nächsten Jahr passieren wird. Diese Sorge können wir Ihnen noch nicht abnehmen. Denn noch sind keine Beschäftigungssicherungs- oder Standortgarantien vereinbart. Wir bieten Ihnen aber mit dem Rationalisierungsschutzabkommen ein geregeltes Verfahren bei Rationalisierungsmaßnahmen, das über den gesetzlichen Schutz hinausgeht und Sie nicht im Regen stehen lässt:
1. Grundsatz der Arbeitsplatzsicherung
Die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses ist nach dem Rationalisierungsschutzabkommen das vorrangige Ziel. Wenn der Arbeitsplatz in seiner bisherigen Form nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, greift ein abgestuftes Verfahren in der folgenden Reihenfolge:
a) Angebot eines zumutbaren Arbeitsplatzes der gleichen Tarifgruppe in demselben Betrieb
b) Angebot eines zumutbaren Arbeitsplatzes der gleichen Tarifgruppe in einem anderen nahegelegenen Betrieb
c) Angebot eines zumutbaren geringer bewerteten Arbeitsplatzes im Betrieb
d) Angebot eines zumutbaren geringer bewerteten Arbeitsplatzes in einem nahegelegenen Betrieb.
Erst danach kann eine Kündigung erfolgen!
2. Anspruch auf Qualifizierung zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Umschulungsmaßnahmen, wenn ihm ein anderer Arbeitsplatz angeboten werden kann, dafür jedoch eine Umschulung erforderlich ist.
3. Ersatz von Mehrkosten bei Ortswechsel für eine Dauer bis 12 Monate
Ist die Versetzung mit einem Ortswechsel verbunden, trägt der Arbeitgeber für längstens 12 Monate die Mehrkosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz und für die doppelte Haushaltsführung
4. Anspruch auf Abfindung im Fall der Kündigung und bei Auflösungsverträgen
Die gekündigten Arbeitnehmer haben auf jeden Fall einen Anspruch auf eine Abfindung, auch im Falle eines Auflösungsvertrages! Sie müssen diese Ansprüche nicht gerichtlich erstreiten.
5. Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit bei gekündigten Arbeitnehmern über 55 Jahre!
Arbeitnehmer über 55 Jahre und mit 10jähriger Betriebszugehörigkeit können im Falle einer Kündigung anstelle der Kündigung die Möglichkeit der Altersteilzeit in Anspruch nehmen.
Mit einer DHV-Mitgliedschaft sichern Sie sich die Vorteile des Rationalisierungsschutzabkommens über den 01.01.2009 hinaus! Wir haben das Rationalisierungsschutzabkommen nicht gekündigt und werden dies auch im Interesse aller Beschäftigten der Dresdner Bank nicht tun!
Im Gegensatz zu unserem gewerkschaftlichen Mitkonkurrenten verdi haben wir das Rationalisierungsschutzabkommen nicht gekündigt. Wir halten es gerade im Übernahmeprozess der Dresdner Bank für unverantwortlich, den Schutz des Rationalisierungsschutzabkommens aufzugeben, ohne eine neue tarifvertragliche Vereinbarung abgeschlossen zu haben oder wenigstens konkret in Aussicht zu haben. Wir setzen Ihre Interessen nicht leichtfertig aufs Spiel!
Verdi hat das Rationalisierungsschutzabkommen gekündigt und rührt die Werbetrommel, damit sich neue verdi-Mitglieder bis 31.12.2008 noch den Schutz der Mindeststandards sichern können. Wir halten es für unseriös, dass diese Gewerkschaft Torschlusspanik erzeugt, ehe sie ohne Not ihren Mitgliedern den vor Rationalisierungen notwendigen Schutz entzieht!
Sichern Sie sich die Vorteile des Rationalisierungsschutzabkommens über den 01.01.2009 hinaus! Werden Sie Mitglied in der Berufsgewerkschaft DHV – Wir vertreten Ihre Interessen!