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Tarifabschluss bei der W&W Service GmbH


Die DHV-Tarifkommission hat am 25. November 2008 nach langen und intensiven Verhandlungen mit dem Arbeitgeber den Überleitungs- und Haustarifvertrag für die neue W&W Service GmbH, einer ausgelagerten Tocher der Wüstenrot & Württembergischen Gruppe, unterzeichnet.
Der Überleitungstarifvertrag gilt für alle bisher beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die ab dem 1. Januar 2009 in die W&W Service GmbH übergehen. Wesentliche Eckpunkte des Vertragswerkes sind:
- Die Ansprüche aus den bisherigen Tarifverträgen (Banken, Versicherungen) bleiben in vollem Umfang bestehen
Aufgaben und der Arbeitsort bleiben in der Regel unverändert - Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31. Dezember 2012
- Keine Ausgliederungen aus der W&W Service GmbH bis mindestens zum 31. Dezember 2011
- Alle freiwilligen Sozialleistungen haben weiter Bestand, sofern sie in den Ursprungsun-ternehmen gewährt werden
Der Haustarifvertrag, der sich aus einem Manteltarifvertrag und einem Gehaltstarifvertrag zusammensetzt, ist ebenfalls unter „Dach und Fach“. Dieser gilt für die neu einzustellenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der W&W Service GmbH. Hierbei wurden folgende Ergebnisse erzielt:
- 39-Stunden-Woche
- 30 Urlaubstage
- Regelarbeitszeit Montag bis Freitag
- 24. Dezember arbeitsfrei
- Mehrarbeits-, Feiertags-, Nachtarbeits- sowie Rufbereitschaftszuschläge
- Finanzieller Abschlussanreiz bei Produkten der Wüstenrot Bausparkasse und Bank
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