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Tarifabschluss bei der W&W Service GmbH


Die DHV-Tarifkommission hat am 25. November 2008 nach langen und intensiven Verhandlungen mit dem Arbeitgeber den Überleitungs- und Haustarifvertrag für die neue W&W Service GmbH, einer ausgelagerten Tocher der Wüstenrot & Württembergischen Gruppe, unterzeichnet.
Der Überleitungstarifvertrag gilt für alle bisher beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die ab dem 1. Januar 2009 in die W&W Service GmbH übergehen. Wesentliche Eckpunkte des Vertragswerkes sind:
- Die Ansprüche aus den bisherigen Tarifverträgen (Banken, Versicherungen) bleiben in vollem Umfang bestehen
Aufgaben und der Arbeitsort bleiben in der Regel unverändert - Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31. Dezember 2012
- Keine Ausgliederungen aus der W&W Service GmbH bis mindestens zum 31. Dezember 2011
- Alle freiwilligen Sozialleistungen haben weiter Bestand, sofern sie in den Ursprungsunternehmen gewährt werden
Der Haustarifvertrag, der sich aus einem Manteltarifvertrag und einem Gehaltstarifvertrag zusammensetzt, ist ebenfalls unter „Dach und Fach“. Dieser gilt für die neu einzustellenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der W&W Service GmbH. Hierbei wurden folgende Ergebnisse erzielt:
- 39-Stunden-Woche
- 30 Urlaubstage
- Regelarbeitszeit Montag bis Freitag
- 24. Dezember arbeitsfrei
- Mehrarbeits-, Feiertags-, Nachtarbeits- sowie Rufbereitschaftszuschläge
- Finanzieller Abschlussanreiz bei Produkten der Wüstenrot Bausparkasse und Bank
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