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Vereinigung von BARMER und GEK: DHV setzt auf Vertragstreue!

Mit der Vereinigung von BARMER und GEK entsteht zum 01.01.2010 eine neue Kasse. Die DHV wünscht diesem Vorhaben viel Erfolg und hofft, dass diese neue Kasse die Arbeitsplätze aller BARMER- und GEK-Beschäftigten dauerhaft sichert. Die DHV begrüßt, dass betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass der Fusion ausgeschlossen sind.
Die Vereinigung von BARMER und GEK erfolgt nach §§ 168 a, 144 SGB V. In § 144 Abs. 4 SGB V ist geregelt:
Die neue Krankenkasse tritt in die Rechte und Pflichten der bisherigen Krankenkassen ein.
Damit sind die bisherigen EKT-Standards für die Beschäftigten der BARMER zum Zeitpunkt der Vereinigung von BARMER und GEK gesichert, selbst wenn es nicht zu einem Übergangstarifver-trag bis zum 31.12.2009 kommen sollte.
Die DHV wird mit der Arbeitgeberseite über die tarifvertragliche Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen bei der neuen Kasse verhandeln. Ziel ist die Absicherung der bisherigen Standards für die Beschäftigten der BARMER und der GEK! Die DHV ist zuversichtlich, dass die neue Kasse die Zusagen einhalten wird, die die BARMER im Ersatzkassentarifabschluss vom 30.07.2009 für den Zeitraum ab 2010 gemacht hat:
- Lineare Gehaltserhöhung um 2,4 % ab 2010
- Erhöhung der Zulage nach § 16 MTV EKT von 4,17 % auf 4,9 % ab 01.01.2010
- Erhöhung der freien Arbeitstage bzw. der Zulage nach § 23 a MTV EKT
- Weiterbildungstag für DHV-Mitglieder
- Rückkehr zur 2-Jahres-Regelung bei den Steigerungsbeträgen