Informationen Betriebsgruppen der DHV
25. Januar 2010
BARMER GEK: Vereinigungstarifvertrag abgeschlossen

Seit dem 01. Januar 2010 haben sich BARMER und GEK zur neuen Kasse BARMER GEK vereinigt. Die neue Kasse startet mit einer soliden tariflichen Grundlage: Die DHV hat mit der Arbeitgeberseite einen Vereinigungstarifvertrag abgeschlossen, der klare Regelungen bis zum Abschluss eines Haustarifvertrages definiert:
- Für alle Beschäftigten der ehemaligen BARMER gilt der Ersatzkassentarifvertrag (EKT) als Haustarifvertrag weiter
- Für alle Beschäftigten der ehemaligen GEK gilt der Haustarifvertrag der GEK weiter.
Unter den Geltungsbereich des Vereinigungstarifvertrages fallen alle Arbeitnehmer, die am 31.12.2009 bei der BARMER oder bei der GEK beschäftigt waren
- Im Juni 2010 finden die Wahlen zum HPR statt. Um eine personalratslose Zeit zu vermeiden, sieht der Vereinigungstarifvertrag Regelungen für einen Übergangs-HPR vor.
- Die neue Kasse BARMER GEK verpflichtet sich zur Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der DHV zum Abschluss eines Haustarifvertrages, der einheitliche tarifliche Regelungen für alle Beschäftigten schafft. Die Verhandlungen werden ab Anfang 2010 aufgenommen.
Nach Auffassung der DHV-Tarifkommission war es problematisch, dass für die Ruhegeldempfänger der BARMER keine Regelungen, auch nicht für die Beihilfen, vorgesehen waren. Sie forderte die Klärung dieser Rechtssicherheit für die ehemaligen Beschäftigten. Bedeutung hatte diese Frage, weil bisher die Erhöhung der Ruhegeldbezüge meist an die Gehaltserhöhungen der Beschäftigten gekoppelt war. Wenn aber die neue Kasse nicht auf Grundlage des neuen Haustarifvertrages leistet, dann droht diese Koppelung zukünftig zu entfallen. Die DHV konnte in dieser Frage eine protokollarische Klarstellung erreichen:
Die ehemaligen Beschäftigten der BARMER fallen unter die Regelungen des neuen Haustarifvertrages, soweit sie Ruhegeld beziehen oder Beihilfeansprüche haben.
Mit dem Vereinigungstarifvertrag ist ein hohes Maß an Rechtssicherheit erreicht. Er ist eine gute Basis für einen erfolgreichen Start der BARMER GEK.
Die ehemaligen Beschäftigten der BARMER fallen unter die Regelungen des neuen Haustarifvertrages, soweit sie Ruhegeld beziehen oder Beihilfeansprüche haben.
Mit dem Vereinigungstarifvertrag ist ein hohes Maß an Rechtssicherheit erreicht. Er ist eine gute Basis für einen erfolgreichen Start der BARMER GEK.