Informationen Betriebsgruppen der DHV

11. März 2011

JobB GmbH ;
Tarifverhandlungen (vorerst) gescheitert!

Seit Anfang des vergangenen Jahres wurde über einen neuen Entgelttarifvertrag, verbunden mit einer prozentualen Steigerung der Vergütung sowie über Änderungen im Manteltarifvertrag verhandelt.

Am 15.12.2010 fand die bislang letzte Verhandlungsrunde für die JobB GmbH im Hause der WAK in Kiel statt. Leider war es uns nicht möglich, eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. Die Tarifverhandlungen waren an einem Punkt angelangt, an dem unsere Tarifkommission bei der JobB GmbH ihren Verhandlungsspielraum als ausgeschöpft ansah. Dies wurde gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklärt.

Wir halten die angebotene Tariflohnerhöhung i.V. m. der langen Laufzeit von insgesamt 4 (!) Jahren von 1,5 % ab dem 01.01.10 bis 31.12.2011 sowie einer weiteren Erhöhung von ebenfalls 1,5 % für die Zeit vom 01.01.12 bis 31.12.2013 für nicht annehmbar.

Die Annahme dieses Angebots würde bedeuten, dass jeder Mitarbeiter der in der Anlage B eingruppiert ist, rechnerisch 0,75 % mehr Geld pro Kalenderjahr erhält.

Wir hatten angeboten, für 2010 einen (noch zu verhandelnden) Einmalbetrag zu zahlen und für den Zeitraum 01.01.11 bis 31.12.2011 die Einkommen um 2,0 % zu erhöhen, um im Laufe des Jahres 2011 über eine Erhöhung der Vergütungen für 2012 unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage des Betriebes zu verhandeln.

Diesen Vorschlag lehnte die Geschäftsleitung der JobB GmbH mit der Begründung ab, dass eine solche Erhöhung der Vergütungen durch die Mittelfinanzierung durch die Agentur für Arbeit nicht gedecktund somit wirtschaftlich nicht tragbar sei.


Was bedeutet das nun für die Beschäftigten bei der JobB GmbH?

Der Vergütungstarifvertrag befindet sich in der Nachwirkung. Das bedeutet, dass die Inhalte des Tarifvertrages für die Gewerkschaftsmitglieder unverändert weitergelten und zwar so lange, bis ein neuer Vergütungstarifvertrag geschlossen wird.

Der Manteltarifvertrag gilt für Gewerkschaftsmitglieder unverändert fort und kann frühestens zum 31.12.2011 gekündigt werden. Die Nachwirkung würde dann ab dem 01.01.2012 einsetzen. Die Nachwirkung gilt dann allerdings nur für die Gewerkschaftsmitglieder, die bis dahin bereits Mitglied der DHV sind.


Michael Schulz, Landesverband Nordmark


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