Informationen Betriebsgruppe Stena Line
15. Dezember 2005
Positiver Tarifabschluss

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
der Arbeitgeber war – wie derzeit überall in der aktuellen Tarifpolitik an der Tagesordnung – mit einem Kürzungskatalog angetreten, so z.B.:
- Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Std. auf 39,5 Std. ohne Lohnausgleich.
- Streichung der Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen Krankengeld und Nettogehalt nach der 6. Woche bis zur Beendigung des 3. Krankheitsmonats.
- Streichung des erweiterten Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer, die 20 Jahre dem Betrieb angehören und mind. 45 Jahre alt sind, aber das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
- Kürzung des Weihnachtsgeldes auf 50 % auf Basis des November-Gehalts. Erstmalige Gewährung des Weihnachtsgeldes nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit.
- Streichung des Urlaubsgeldes bei betriebsbedingter Kündigung, bei Austritt mit unmittelbar anschließendem Rentenbezug sowie bei betrieblich veranlasstem unbezahlten Urlaub.
Nach langen und zeitweise schwierigen Verhandlungen konnte die DHV-Tarifkommission diesen Angriff auf die sozialen Besitzstände zurückweisen. In ihrer Verhandlung mit der Geschäftsleitung am 14. Dezember 2005 wurde das folgende Verhandlungsergebnis erzielt:
- Keine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Std. auf 39,5 Std. ohne Lohnausgleich.
- Verhandlungsverpflichtung bis Ende März 2006, mit dem Ziel zum 01. April 2006 eine flexible Arbeitszeit (Jahresarbeitszeitkonten) auf der Basis der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden einzuführen.
- Es bleibt bei der Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen Krankengeld und Nettogehalt nach der 6. Woche bis zur Beendigung des 3. Krankheitsmonats.
- Beibehaltung des erweiterten Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer, die 20 Jahre dem Betrieb angehören und mindestens 50 Jahre alt sind, aber das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
- Keine Kürzung des Weihnachtsgeldes.
- Ab dem 01.01.06 neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten im 1. Beschäftigungsjahr 25 %, im 2. Beschäftigungsjahr
50 % und im 3. Beschäftigungsjahr 75 % auf Basis des November-Gehaltes. - Keine Streichung des Urlaubsgeldes
- Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab dem 01.01.2006 um 2 %.
Angesichts der Ausgangslage bewertet die DHV-Tarifkommission diesen Tarifabschluss als einen Erfolg für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der STENA LINE in Deutschland.
V.i.S.d.P.: Michael Schulz