Informationen Bundesfachgruppe Banken

28. Juni 2010

Tarifrunde 2010 Genossenschaftsbanken:
DHV fordert 4,8 % Gehaltserhöhung

Zur anstehenden Tarifrunde 2010 hat die DHV-Tarifkommission ihre Forderungen festgelegt. Unsere Hauptforderungen:

1. Gehaltserhöhung von 4,8 % p.a.
Die Volks- und Raiffeisenbanken haben das Geschäftsjahr 2009 erfolgreich abgeschlossen. Wie der Geschäftsbericht des BVR feststellt, ist in 2009 der Jahresüberschuss vor Steuern um 924 Mio. € auf ca. 3,0 Mrd. € und der Jahresüberschuss nach Steuern um 352 Mio. € auf ca. 1,8 Mrd. € gestiegen. Auch für das Jahr 2010 rechnet der BVR mit einer Fortsetzung des positiven Trends.
Die Volks- und Raiffeisenbanken stehen damit besser da als die Privatbanken und öffentlichen Banken. Einen wesentlichen Anteil an dieser erfreulichen Entwicklung haben die Beschäftigten! Deshalb gilt: Die Beschäftigten müssen an dem Erfolg der Volks- und Raiffeisenbanken mit einer angemessenen Gehaltserhöhung teilhaben!

2. Gesundheitstag für DHV-Mitglieder
Die demographische Entwicklung betrifft auch die Volks- und Raiffeisenbanken. Die Belegschaften werden immer älter, und es wachsen immer weniger jüngere Arbeitnehmer nach. Des weiteren hat in den vergangenen Jahren die Arbeitsbelastung in den Betrieben stetig zugenommen. Von 2000 bis 2009 ist die Gesamtzahl der Beschäftigten von 171.000 auf 158.300 gesunken. Gleichzeitig sind die Gewinne gestiegen. Das zeigt: Die höheren Profite wurden mit einer stetig sinkenden Mitarbeiterzahl erwirtschaftet.
Diese sich ändernden Rahmenbedingungen erfordern die Notwendigkeit der Gesunderhaltung der Beschäftigten. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, einen Tag im Jahr speziell für ihre individuelle Gesundheitsvor-sorge in Anspruch zu nehmen. Die demographische Entwicklung erfordert neue Ideen in der betrieblichen Arbeit. Die DHV ist bereit, neue Wege mitzugehen!

3. Vereinbarung einer Öffnungsklausel für die Möglichkeit einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsmanagement
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezüglich der Regelungen zum Gesundheitsschutz bezieht sich nur auf Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das ist nach Ansicht der DHV-Tarifkommission nicht ausreichend. So fallen z.B. Regelungen zu Gesundheitsvorsor-gemaßnahmen (Rückenschulungen, Massagen etc.) nicht unter das Mitbestimmungsrecht. Als weitere Maßnahme zur Gesunderhaltung der Beschäftigten fordern wir deshalb eine Öffnungsklausel für die Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsmanagement!

4. Verlängerung des bestehenden Altersteilzeitabkommens unter Aufstockung des Regelarbeitsentgelts um 20 %
Um die Attraktivität der Altersteilzeit trotz des seit dem 01.01.2010 weggefallenen Zuschusses durch die Bundesagentur für Arbeit weiter zu gewährleisten, soll die Aufstockung des Regelarbeitsentgeltes um 20 % tarifiert werden.

5. Verlängerung der Öffnungsklausel zu den Langzeitkonten

6. Verlängerung der zum 31.12.2008 ausgelaufenen Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung


V.i.S.d.P.: Henning Röders

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