Informationen Bundesfachgruppe Ersatzkassen

18. Oktober 2006

Tarifverhandlungen Ersatzkassen: Noch keine Einigung

Am 13. Oktober fand in Wuppertal zwischen der Tarifgemeinschaft der Ersatzkassen und dem DHV die erste Verhandlung zur Tarifrunde 2007 statt.

Die DHV-Verhandlungskommission machte deutlich, dass sie den zwischen der Tarifgemeinschaft und verdi getätigten Tarifabschluss in einigen Punkten als verbesserungsbedürftig ansieht und deshalb noch nicht zu einem Tarifabschluss bereit ist.

Vor allem die Einmalzahlung in Höhe von 280 € im Februar 2007 ist nicht glücklich gelöst. Netto verbleibt den Beschäftigten weitaus weniger in der Tasche. Das ist bei weitem keine ausreichende Kompensation für die im Jahr 2007 anstehende Nullrunde. Die DHV-Verhandlungskommission regte an, 280 € als steuerfreie Sachleistung anstatt als steuerpflichtige Einmalzahlung auszuzahlen, und zwar in Form von Tankgutscheinen. Die Auszahlung könne in monatlichen Raten in Höhe des maximal steuerfreien Betrags erfolgen. Damit verbleibt den Beschäftigten der Ersatzkassen netto mehr in der Tasche, ohne dass dies den Arbeitgebern mehr kostet. Die Tarifgemeinschaft versprach, die Forderung der DHV-Verhandlungskommission intern zu diskutieren.

Bezüglich der Beschäftigungssicherung forderte die DHV-Verhandlungskommission, auch den Absatz 6 des Abschnitts III Ergänzungstarifvertrag Nr. 14 zu streichen. Mit diesem wurde damals vereinbart, dass bei Nichtabschluss eines Haustarifvertrages eine Beschäftigungssicherung nur in Höhe der damals vereinbarten Verwaltungskosteneinsparungen erfolgen könne. Die DHV-Verhandlungskommission wies auf die Gefahr von Fehlinterpretationen hin, sollte diese Bestimmung weiter bestehen bleiben. Die Tarifgemeinschaft versicherte, dass es nicht ihre Absicht ist, die Beschäftigungssicherung an die Voraussetzungen dieser Bestimmung zu knüpfen. Sie wird deren Streichung prüfen.

Zur Anlage 6 EKT (Reisekostenbestimmungen) forderte die DHV-Verhandlungskommission die volle Geltung der Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes, d.h.:

  •  Möglichkeit der Erstattung der Bahnfahrtkosten für 1. Klasse bei Fahrten von mehr als zwei Stunden
  • Erstattung der Bahnfahrtkosten für 1. Klasse für Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
  • Erstattung auch der Kosten für Fahrten mit dem IC und dem ICE

Die Tarifgemeinschaft lehnte die Forderung nach Erstattung der Bahnfahrtkosten für 1. Klasse bei Fahrten von mehr als zwei Stunden als zu teuer ab. Bezüglich der Erstattung der Bahnfahrtkosten für Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 versprach die Tarifgemeinschaft, diese Forderung zu prüfen. Sie stellte ferner klar, dass auch die Fahrten mit dem IC und dem ICE erstattungsfähig sind. Ein entsprechender Hinweis wird in die Erläuterungen zur Anlage 6 eingefügt.

Die DHV-Verhandlungskommission machte deutlich, dass sie nicht zufrieden über den bisherigen Verlauf der Gehaltstarifrunde 2007 ist. Diese ähnle eher einer Nacht- und Nebelaktion als einer Tarifrunde, in der im Verlaufe eines Verhandlungsprozesses ein für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite akzeptabler Kompromiss ausgehandelt wird. Die Bedenken der Tarifgemeinschaft, dass eine öffentlich geführte Tarifauseinandersetzung das Image der Ersatzkassen beeinträchtigen und negative Auswirkungen auf ihre Positionen im Gesundheitsreformprozess haben könne, konnte die DHV-Verhandlungskommission nicht nachvollziehen.

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