Informationen Bundesfachgruppe Ersatzkassen

27. November 2007

Gehaltstarifverhandlungen Ersatzkassen: Arbeitgeberangebot reicht nicht aus!

Am 22. November fand in Wuppertal die jüngste Verhandlungsrunde zwischen der Tarifgemeinschaft und der DHV statt. Unsere Positionen haben wir mit Nachdruck vertreten:

4,5 % sind eine realistische Forderung!
Die Beschäftigten haben mit der Nullrunde des vergangenen Jahres bereits erheblich zur Verbesserung der Finanzsituation der Ersatzkassen beigetragen. Schluss mit der weiteren Abkoppelung der Gehälter der Ersatzkassenbeschäftigten von der allgemeinen Einkommensentwicklung!

Das Arbeitgeberangebot - 2 % Gehaltserhöhung - ist nicht ausreichend!
Die Gehaltsvorstellungen von Arbeitgeberseite und DHV liegen noch weit auseinander. Die Arbeitgeberseite muss sich weiter bewegen! Bezüglich der Laufzeit des Gehaltstarifvertrages hat sich die Arbeitgeberseite noch nicht festgelegt. Unsere Meinung: Das Angebot kann sich nur auf 12 Monate beziehen! Denn bei einer z.B. zweijährigen Laufzeit verbleibt den Beschäftigten effektiv nur 1 % an jährlicher Gehaltssteigerung!


Die Arbeitgeber haben uns ihren Forderungskatalog präsentiert:

  • Arbeitszeitkorridor zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche mit Teillohnausgleich
    Vereinbarung einer Öffnungsklausel im EKT zur Gestaltung durch die Betriebsparteien
    Ziel: Ausgleich von Personalüberhängen und Personalunterhängen durch befristete Vereinbarung des Abweichens von der tariflichen Wochenarbeitszeit. Es soll ein Teillohnausgleich gewährt werden.
  • Ausweitung der Arbeitszeitkonten, um einen erhöhten Arbeitsanfall abzusichern
  • Absenkung des Jahresurlaubs auf 30 Tage bei gleichzeitiger Einführung von 2 Tagen Freizeit für das Nutzen von Gesundheitspräventionsangeboten
    Zweck: Gesunderhaltung der Arbeitnehmer fördern
    Der 24./31.12. solle weiterhin frei sein, aber unter Einbringen des persönlichen Guthabens
    Begründung: Diese arbeitsfreien Tage passen heute nicht mehr in die Arbeitslandschaft.
  • Ausweitung der Entgeltumwandlung
    Hier haben die Arbeitgeber noch keine klaren Vorstellungen.
  • Fortfall des Ortsklassenzuschlages
    Begründung: Überholte Regelung

Nur wenn wir uns auf die Erfüllung der Forderungen einlassen, gibt es Gehaltserhöhungen über ihr Angebot hinaus! Im Gesamtvolumen deuten die Arbeitgeber einen Verhandlungsspielraum nach oben in Höhe von 0,4 – 0,5 % an.


Diese Forderungen sind so mit der DHV nicht zu realisieren!!!!


Die Arbeitgeberforderungen beinhalten einige Knackpunkte:

  1. Ein Arbeitszeitkorridor zum befristeten Ausgleich von Personalproblemen ist eher ein Flexibilisierungsinstrument als eine Maßnahme zur dauerhaften Kompensation einer Gehaltserhöhung! Für die betroffenen Beschäftigten bedeutet ein Arbeitszeitkorridor mit Teillohnausgleich dagegen empfindliche Gehaltseinbußen!
  2. Was hat die Einführung von 2 Freizeittagen zur Gesunderhaltung mit Kosteneinsparungen zu tun? Sollten tatsächlich alle Ersatzkassenbeschäftigten von diesem Angebot Gebrauch machen, kommt diese Maßnahme den Arbeitgebern erheblich teurer zu stehen als die jetzige Urlaubsregelung!
  3. Die arbeitsfreien Tage 24.12. und 31.12. wurden Ende der siebziger Jahre hart mit Arbeitskampfmaßnahmen erkämpft! Sollen hier Einschnitte vorgenommen werden, nur weil diese arbeitsfreien Tage angeblich nicht mehr in die heutige Landschaft passen?

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Zurück zur Übersicht