Informationen Bundesfachgruppe Ersatzkassen

28. März 2008

Anpassung EKT an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Am 18. März fand in Wuppertal zwischen DHV und der Tarifgemeinschaft der Ersatzkassen der Auftakt der Tarifverhandlungen, die im Zusammenhang mit dem Gehaltstarifabschluss 2007 vereinbart wurden statt. Weitere Themen waren -neben der Anpassung des EKT - der Einstieg in eine leistungs- und/oder erfolgsorientierte Vergütung und die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung.

In den Tarifverhandlungen wird es insbesondere um folgende Themen gehen:


I. Anpassungen des EKT an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

Der EKT soll auf die Vereinbarkeit mit dem AGG überprüft werden. Die Tarifgemeinschaft meldete vor allem zu folgenden Punkten Verhandlungsbedarf an:


Neugestaltung der Gehaltstabelle

Die Arbeitgeberseite sieht die Notwendigkeit zur Neugestaltung der Gehaltstabelle. Ihrer Ansicht nach sind die Gehaltssteigerungen nach dem Lebensalter eine Altersdiskriminierung, die nicht mit einem sachlichen Grund zu rechtfertigen sind. Hierzu will die Tarifgemeinschaft in den kommenden Verhandlungsrunden einen Vorschlag präsentieren. Die DHV-Verhandlungskommission zeigte sich verhandlungsbereit bezüglich einer AGG-konformen Gestaltung der Gehaltstabelle, sie machte aber auch deutlich, dass eine Umgestaltung nicht zur Absenkung des Vergütungsniveaus führen darf.

  • DHV-Vorschlag: Die Altersangaben „Nach Vollendung des 20. bis 32. Lebensjahres“ werden ersetzt durch „Nach einer Beschäftigungszeit bei der Kasse von 2 bis 14 Jahren“.

 

40/15er Regelung zur Unkündbarkeit

Die Tarifgemeinschaft sieht es kritisch, ob die bestehende 40/15er-Regelung zur Unkündbarkeit vereinbar mit dem AGG ist. Insbesondere ist es für sie fraglich ob das Lebensalter 40 Jahre das angemessene Alter für die Unkündbarkeit ist. Nach Ansicht der Tarifgemeinschaft besteht Verhandlungsbedarf zur Anpassung der Regelung zur Unkündbarkeit. In diesem Punkt bestehen Differenzen zwischen DHV und Arbeitgeberseite. Die Notwendigkeit der Anpassung der 40/15er-Regelung ist für uns nicht so offensichtlich.

  • DHV-Vorschlag: Das Alter „40 Jahre“ wird ersatzlos gestrichen. Unkündbarkeit erreichen alle Beschäftigten nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren.

II. Einstieg in eine leistungs- und/oder erfolgsorientierte Vergütung

Die Tarifgemeinschaft will Bestandteile der Vergütung leistungs- und/oder erfolgsorientiert gestalten. Derzeit befindet sie sich noch in interner Abstimmung und will einen Vorschlag zur nächsten Verhandlungsrunde präsentieren. Die DHV-Verhandlungskommission machte deutlich, dass die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Vergütung nicht zur Absenkung des Vergütungsniveaus führen darf.


III. Entgeltumwandlung

Die Tarifgemeinschaft will zu diesem Thema die Voraussetzungen tarifvertraglich regeln. Ihr geht es um die Ausweitung der Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung (insbesondere auch bei der Wuppertaler Pensionskasse).


IV. DHV-Themen

Die DHV-Verhandlungskommission brachte folgende Themen zur Sprache:


Demographische Herausforderung gestalten:

Der Kampf um die jungen Arbeitskräfte hat längst begonnen. Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge in den kommenden Jahren wird auch die Ersatzkassen vor Herausforderungen stellen. Denn es werden immer weniger junge Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Es gilt, junge und motivierte Menschen als Arbeitnehmer für die Ersatzkassen zu gewinnen.


Auszeit für Pflege naher Angehöriger ermöglichen

Die DHV-Verhandlungskommission brachte die Vereinbarung tarifvertraglicher Regelungen ins Spiel, die eine längere Auszeit zur Pflege naher Angehöriger ermöglichen sollen. Hier zeigte sich die Tarifgemeinschaft für eine entsprechende Lösung offen.


Vorschläge DHV für mehr „Netto“:

Die DHV-Tarifkommission machte folgende Vorschläge:

  • Personalrabatt für Beschäftigte prüfen (Freibetrag jährlich 1.080,00 Euro).
  • Voraussetzungen für die Erstattung eines Monatsbeitrages (KV) im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements schaffen. Bei dieser Lösung hätten auch die Arbeitgeber etwas davon (Erstattungsprinzip: je einen halben Beitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

Die Tarifverhandlungen zwischen DHV und Tarifgemeinschaft werden am 26. Juni fortgesetzt.

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